IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Februar 2016

    LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15 – nicht rechtskräftig
    § 626 BGB 

    Das LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers bei einem dienstlich zur Verfügung gestellten PC ohne vorherige Ankündigung und ohne Einholung einer Einwilligung überprüfen darf. Die gewonnenen Daten unterliegen in einem Kündigungsschutzverfahren keinem Beweisverwertungsverbot. Zwar würde es sich um personenbezogene Daten handeln. Diese dürften jedoch verwendet werden, weil das BDSG eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derartige Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Zur Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg, Nr. 9/2016 vom 12.02.2016 hier.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 25.08.2015, Az. 3 W 74/15
    § 5 UWG; § 91 a ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Kosten einer einstweiligen Verfügung auch im Falle des Obsiegens von der Antragstellerin zu tragen sind, wenn diese vor Antragstellung nicht abgemahnt hat. Vorliegend sei die Antragstellerin davon ausgegangen, dass die Antragsgegnerin mit ihrer Werbung bewusst gegen ein vorheriges Anerkenntnisurteil verstoße und eine Abmahnung nicht erfolgversprechend und daher entbehrlich sei. Der Verstoß der Antragsgegnerin erfolgte jedoch fahrlässig auf Grund eines Lieferantenfehlers. Die Bereitschaft zu einer Unterlassungserklärung sei vorhanden gewesen, was der Antragstellerin bei sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts auch hätte auffallen können. Daher habe sie die Kosten für den Antrag auf einstweilige Verfügung zu tragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 13. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 28.05.2014, Az. 142 C 29213/13
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass bei der Nutzung eines fremden Lichtbildes im Internet die Zusicherung eines Webdesigners an den Nutzer, dass er Inhaber der Rechte an dem Bild sei, dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab nicht genügt. Wer ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen wolle, müsse sich unter strengen Anforderungen über den Bestand des Schutzes wie auch über den Umfang der Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen. Der Verwerter sei grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 28. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
    § 339 BGB; § 348 HGB

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Juni 2014

    OLG Brandenburg, Urteil vom 29.04.2014, Az. 6 U 10/13
    § 651 h BGB, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass bei einer Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe die Berechtigung der ursprünglichen Abmahnung bzw. das ursprüngliche Vorliegen eines Rechtsverstoßes nicht mehr geprüft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2014

    BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. I ZR 77/12
    § 307 Abs. 1 Ch BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen im Rahmen einer Unterlassungserklärung unwirksam sein kann, wenn die Höhe der Vertragsstrafe bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem sanktionierten Verstoß und den damit verbundenen Gefahren stehe. Dies sei auch im kaufmännischen Verkehr der Fall. Allerdings bestehe keine Pflicht, im kaufmännischen Verkehr eine Vertragsstrafe nach dem sog. „neuen Hamburger Brauch“ (unbezifferte Vertragsstrafe, deren Angemessenheit gerichtlich überprüfbar ist) zu vereinbaren. Im vorliegenden Fall sei die vereinbarte Vertragsstrafe von 25.000,00 EUR pro Verstoß jedoch noch als verhältnismäßig zu bewerten. Es ging um die Führung eines markenverletzenden Firmennamens, der auch nach Abgabe der Unterlassungserklärung noch in verschiedenen Branchenverzeichnissen zu finden war. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. April 2014

    BGH, Urteil vom 19.02.2014, Az. I ZR 17/13
    § 5a Abs. 2 UWG, § 3 Nr. 1 UWG; Art. 7 Abs. 1, 4 Buchst. a Richtlinie 2005/29/EG

    Der BGH hat entschieden, dass in der Werbung für Elektrohaushaltsgeräte die Angabe der Typenbezeichnung des jeweiligen Gerätes eine wesentliche Information darstellt, die nicht unterlassen werden darf. Der Verbraucher sei beim Vergleich von Angeboten auf eine eigene Prüfung angewiesen, die ihm nur ermöglicht werde, wenn er die genaue Typenbezeichnung des angebotenen Gerätes kenne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 17.07.2013, Az. I ZR 64/13
    § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 544 Abs. 1 S.2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass bei Übersendung einer E-Mail, mit der ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beauftragt wird, ein Rechtsmittel (hier: Nichtzulassungsbeschwerde) einzulegen, vom Absender immer zu überprüfen ist, ob die E-Mail den Adressaten zeitig erreicht hat. Es bestehe die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreiche. Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 216/11
    § 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UrhG; § 137 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die Betreiberin der Internet-Handelsplattform eBay selbst auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen haftet, wenn sie Adwords-Anzeigen auf schutzrechtsverletzende Produkte schaltet. Mit dieser Verhaltensweise verlasse eBay die Stellung als neutrale Vermittlerin von Angeboten und verliere das Haftungsprivileg von Diensteanbietern. Daher sei es dann zumutbar, dass erhöhte Kontrollpflichten einzuhalten seien und eBay müsse die über die Links in den Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2013, Az. 5 O 141/12
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 BGB; § 29 Abs. 2 BDSG; §§ 185 ff. StGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Zugang zu einem Internet-Bewertungsportal (vorliegend für Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen/Institutionen) nicht beschränkt werden muss. Vorliegend hatte eine Hebamme die Unterlassung der Verbreitung ihrer persönlicher Daten und insbesondere (negativer) Bewertungen gefordert. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass es ausreichend sei, dass sich jeder Nutzer des Portals per E-Mail-Adresse registrieren müsse. Darüber hinaus bestünden keine Prüfungspflichten des Betreibers. Bewertungen, auch negative, seien Ausdruck der Meinungsfreiheit. Die Gefahr des Missbrauchs (z.B. gefälschte Bewertungen von Nichtpatienten) bestehe, dagegen müsse dann jedoch im Einzelfall vorgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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