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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Januar 2016

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2016, Az. 3-06 O 72/15 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 11 UWG, § 39 Abs. 3 PBefG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Nutzern der „myTaxi“-App für eine Taxifahrt innerhalb des Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife (also bundesweit) eine Gutschrift auf den amtlich festgesetzten Taxitarif gewährt wird. § 39 Abs. 3 PBefG verbiete eine Gewährung von Preisnachlässen und stelle eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG n.F.) dar. Das OLG Stuttgart hat dies kürzlich noch anders bewertet (hier). Die Pressemitteilung der Kammer finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2015

    LG Mainz, Urteil vom 27.10.2015, Az. 10 HK O 12/15
    § 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 UWG

    Das LG Mainz hat entschieden, dass ein Warenhaus, das mit dem Slogan “20% auf ALLE Schuhe in unserer Schuhabteilung, auch auf reduzierte Modelle. Der Rabatt wird an der Kasse abgezogen“ geworben hatte, Kunden in die Irre führt, wenn das Schild im Kaufhaus zwischen Sport- und reiner Schuhabteilung steht und der Rabatt für Sportschuhe nicht gilt. Das unlautere Verhalten blieb trotz des Umstandes, dass der Kunde den Rabatt auf Nachhaken beim Abteilungsleiter (ausdrücklich „aus Kulanz“) erhalten hatte, unlauter, da jedenfalls andere Verbraucher, die weniger hartnäckig veranlagt seien, den beworbenen Rabatt nicht erhalten würden.

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2015, Az. 2 U 88/15
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die über eine Handy-App angebotenen Rabatte von „mytaxi“ wettbewerbsrechtlich zulässig sind und die einstweilige Verfügung des LG Stuttgart (hier) aufgehoben. Der Betreiber der App werde durch die Rabattaktion nicht zu einem Taxiunternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und sei somit nicht Adressat der Marktverhaltensregeln, welche in §§ 39 Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG enthalten seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2015

    LG Aschaffenburg, Urteil vom 22.10.2015, Az. 1 HK O 24/15
    § 2 AMPrV, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Aschaffenburg hat entschieden, dass pharmazeutische Großhändler Apothekern bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Skonti für eine fristgerechte Zahlung über der arzneimittelrechtlich (vgl. § 2 Arzneimittelpreisverordnung) vorgesehenen Grenze bis 3,15% gewähren  dürfen. Im vorliegenden Fall hatte ein Arzneimittel-Großhändler bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen Rabatt von 3% und zusätzlich 2,5% auf den bereits rabattierten Preis bei Einhaltung eines bestimmten Zahlungsziels beworben. Die klagende Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. prüft derzeit, ob und inwieweit Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen.

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az. 312 O 225/15
    § 4 Nr. 10 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der “myTaxi”-App im Rahmen einer Werbeaktion zulässig mit 50% Rabatt werben dürfen. Es liege weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor. Zwar handele es sich bei § 39 Abs. 3 PBefG um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Antragsgegnerin sei jedoch vorliegend als bloße Vermittlerin nicht Adressatin der Norm. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.10.2005, Az. 6 U 57/05
    § 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Rabattangebots durch ein Möbelhaus mit Preisnachlässen von „bis zu X % *“ und einer Sternchenauflösung mit dem Hinweis „Ausgenommen Werbeware“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Es sei für den Verbraucher nicht eindeutig, welche Produkte unter „Werbeware“ fallen, so dass er über die Beschränkungen des Rabattangebots nicht hinreichend aufgeklärt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln,  Urteil vom 09.08.2013, Az. 6 U 219/12
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Rabattangebot eines Telekommunikationsunternehmens, welche in den Bedingungen ausführt, dass der vergütete Betrag „auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben“ wird, den Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Verkaufsförderungsmaßnahme genügt. Die gegebenen Informationen seien als ausreichend und nach Lage der Dinge auch als genügend klar und eindeutig anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 23.07.2015, Az. I ZR 83/14
    § 3 BuchPrG, § 5
    § 3 BuchPrG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass Amazons „Trade-in-Programm“ (Stand 2011/2012) gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen hat. Gegenstand des Programms war, dass Kunden ihre gebrauchten Bücher verkaufen konnten und im Rahmen einer zur Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 € auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben erhielten, wenn sie mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten. Das Problem: Dieser Gutschein konnte auch zum Kauf neuer Bücher eingesetzt werden. Beim Erwerb preisgebundener Bücher dürften, so der Senat, Gutscheine indes nur verrechnet werden, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 125/2015 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Juli 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2015, Az. 44 O 23/15 KfH
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeaktion von den Betreibern des Buchungsservices mytaxi, nach welcher dieser 50 % des Taxifahrpreises übernahm, wenn der Kunde die Fahrt über die mytaxi-App der Beklagten gebucht und darüber auch bezahlt hatte, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Unbeachtlich war, dass der Taxiunternehmer grundsätzlich den vollen Fahrpreis erhielt, abzüglich einer an die Beklagte zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50 % des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. April 2015

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2015, Az. I-20 U 149/13
    § 78 Abs. 1 S. 1 AMG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof erforderlich ist, um die Frage zu klären, ob Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die durch ausländische Versandapotheken gewährt werden, zulässig sind. In der Bundesrepublik sind solche Rabatte oder Bonusmodelle untersagt, da verschreibungspflichtige Medikamente der Preisbindung unterliegen. Fraglich sei jedoch, ob diese Regelung für ausländische Versandapotheken, die solche Medikamente nach Deutschland schicken, anwendbar ist. Zum Volltext der Entscheidung:

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