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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 23.07.2014, Az. 3 U 1155/14
    § 5 Abs. 1 S. 2 Ziff. 1 UWG

    Das OLG Nürnberg hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale in einem Hinweisbeschluss bestätigt, dass die Werbung für ein in der Verkaufsfiliale eines Discounters nicht vorrätiges Angebot wettbewerbswidrig ist. Der Hinweis im Werbeprospekt „Gültig in KW 15/ BWuOsWeSB“ lasse zudem nicht erkennen, dass das Angebot lokal begrenzt, nämlich auf die Region Bad Wünnenberg, sein solle. Die Abkürzung „BWuOsWeSB“ sei für den Verbraucher nicht als örtliche Beschränkung verständlich. Daher sei das Nichtvorhandensein der Angebotsware in einer Filiale der Nachbarregion als Wettbewerbsverstoß anzusehen.

  • veröffentlicht am 26. November 2014

    LG München I, Urteil vom 12.11.2014, Az. 37 O 6608/14 – nicht rechtskräftig
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Das LG München I hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren entschieden, dass die Werbung eines Pay-TV-Senders für ein Programmpaket mit einem 50%-Rabatt wettbewerbswidrig ist, wenn das Programmpaket 24 Monate läuft, der Rabatt jedoch nur für einen Teil der Vertragslaufzeit gelten soll und auf diesen Umstand nicht klar und deutlich hingewiesen wird. Werde der Rabatt blickfangmäßig angepriesen, sei diese Werbeaussage bereits objektiv unwahr. Eine solche Irreführung könne auch durch einen erläuternden Hinweis im „Kleingedruckten“ nicht beseitigt werden.

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2014

    LG Oldenburg, Urteil vom 08.01.2014, Az. 5 O 1233/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 15 BO

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass die Einräumung von Rabatten im Rahmen einer Werbeaktion („Partnergutschein“) für zahnärztliche Leistungen wie Zahnreinigung oder Bleaching wettbewerbswidrig ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen ärztliches Preis- und Werberecht, da zahnärztliche Leistungen nach Gebührenordnung abzurechnen seien. Das Recht, Gebührensätze durch Individualvereinbarung zu unterschreiten, umfasse nicht eine pauschale Einräumung von Rabatten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. August 2014

    LG Leipzig, Teilanerkenntnis-Urteil vom 08.07.2014, Az. 05 O 89/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Möbelhaus, welches im Radio mit dem Hinweis wirbt „Jetzt 35 % auf Möbel… auch auf Werbeware und Mitnahmemöbel kassieren“ auch das gesamte Möbelsortiment preisreduziert anbieten muss oder anderenfalls bereits in der Radiowerbung auf etwaige Einschränkungen, auch zeitliche Befristungen, hinweisen muss.

  • veröffentlicht am 1. Juli 2014

    OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13 – rechtskräftig
    § 7 Abs. 1 S.1 Nr. 2 b HWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung für den Kauf einer No-Name-Brille mit dem Hinweis, dass es eine Armani-Brille oder eine Sonnenbrille geschenkt gebe, wettbewerbswidrig ist. Die geschenkte Brille sei eine Zuwendung, die nicht als zulässiger Warenrabatt im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes eingestuft werden könne, da hierfür eine vollständige Gattungs- oder Qualitätsidentität Voraussetzung sei. Bei einer Armani-Brille sei demgegenüber die notwendige „Markenidentität“ nicht gegeben, bei der Sonnenbrille fehle die Identität des Verwendungszwecks. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen, blieb jedoch ungenutzt.

  • veröffentlicht am 4. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 03.04.2014, Az. I ZR 96/13
    Nr. 28 Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, § 4 Nr. 1 und Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die „Zeugnisaktion“ der MediaMarkt-Kette wettbewerbsrechtlich keine Beanstandung findet. MediaMarkt hatte in einer Zeitungsanzeige damit geworben, dass Schüler für alle angebotenen Warenbereiche eine Kaufpreisermäßigung von 2,00 EUR für jede Eins im Zeugnis erhielten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte hierin eine unzulässige Ausnutzung der geschäftlichen Unerfahrenheit der Schüler gesehen. Zur Pressemitteilung Nr. 59/2014 des BGH vom 03.04.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. April 2014

    OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13
    § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b HWG; § 3 Nr. 1 MPG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung einer Optikerunternehmens mit „ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt’s eine ARMANI-BRILLE in Sehstärke GESCHENKT“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die kostenlose Zugabe einer Zweitbrille falle unter das Zuwendungsverbot des HWG, da sie den Kunden unsachlich beeinflusse. Eine Gesundheitsgefährdung sei dafür nicht erforderlich. Mit der Marke „Armani“ werde der Kunde hier übermäßig angelockt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 26.02.2014, Az. I ZR 72/08
    § 78 AMG, § 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat in mehreren Fällen entschieden, dass auch für Medikamente aus dem Ausland, die über Versandapotheken bezogen werden, in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung gilt. Das Angebot von Rabatten bei Rezepteinlösung verschreibungspflichtiger Arzneien sei daher wettbewerbswidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 35/2014 vom 26.02.2014:

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  • veröffentlicht am 6. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Gießen, Beschluss vom 20.09.2013, Az. 21 K 85/13.GI.B
    § 78 Abs. 2 u. 3 AMG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 u. Nr. 2 AMPreisV, § 1 Abs. 4 AMPreisV

    Das VG Gießen hat entschieden, dass eine Apothekenprämie mit folgenden Bedingungen Für die Einlösung eines Rezeptes bekommen Sie pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel einen 1,00 Euro Einkaufsgutschein geschenkt – sofort einlösbar!“, wobei pro Rezept maximal drei Gutscheine ausgegeben werden sollten, unzulässig ist. Dabei wurden wettbewerbsrechtliche Belange nicht berücksichtigt, sondern allein auf die arzneimittelrechtlichen Vorschriften abgestellt. Die wettbewerbsrechtliche Spürbarkeitsschwelle sei auf öffentlich-rechtlich zu bewertende Verstöße gegen die Arzneimittelpreisbindung nicht anzuwenden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 20.11.2012, Az. 33 O 571/12
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 78 AMG; § 1 Abs. 1 AMPreisV, § 3 AMPreisV

    Das LG München hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit der Ausgabe eines Gutscheins im Wert von 10 Euro für den Fall, dass ein vom Kunden gewünschtes Medikament nicht vorhanden ist und dieser es später abholt (anstatt von einer Liefermöglichkeit Gebrauch zu machen), wettbewerbswidrig ist. Damit liege ein indirekter Verstoß gegen die arzneimittelrechtliche Preisbindung vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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