IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 175/12
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn ein Unternehmen eine Treuepunkt-Aktion, deren Laufzeit ausdrücklich angegeben war, vorzeitig abbricht. An den in der Werbung angegebenen zeitlichen Grenzen (z.B. Erwerb der Treuepunkte bis zum 23. Juli und Einlösung bis zum 6. August) müsse ein Unternehmen sich grundsätzlich festhalten lassen. Eine ungenügende Bevorratung oder unerwartet hohe Nachfrage nach dem Aktionsprodukt sei kein rechtfertigender Grund für einen zwei Monate verfrühten Abbruch. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 28.05.2013, Az. 4 U 217/12
    § 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass nicht jede Werbeaktion zeitlich befristet werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um die Werbung „Nur für kurze Zeit“. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass auf einen Endzeitpunkt einer solchen Werbeaktion nicht hingewiesen werden müsse, wenn der Werbende zum Zeitpunkt der Werbung noch keinen bestimmten Termin für das Ende der Werbeaktion festgelegt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2012

    OLG Köln, Urteil vom 10.08.2012, Az. 6 U 27/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Einzelhändler eine Rabattaktion (Erwerb von Treuepunkten zum vergünstigten Erwerb von Messern der Marke Y) nicht vorzeitig abbrechen darf, wenn in den Bedingungen auf eine mögliche Verkürzung des Aktionszeitraumes nicht hingewiesen wird. Eine erschöpfte Lieferkapazität des Händlers rechtfertige den Abbruch der Aktion nicht. Der Händler habe dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Ware für die Rabattaktion zur Verfügung stehe. Durch den Abbruch der Aktion ca. 2 Monate vor dem angekündigten Ende seien die Verbraucher in die Irre geführt worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Januar 2012

    BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 173/09
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr.1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass aus Anlass eines Firmenjubiläums geschaltete Werbung für zeitlich befristete Preisnachlässe nicht verlängert werden darf, somit die befristeten Preisnachlässe nicht mehr nach Ende der Befristung angeboten werden dürfen. Der wirtschaftliche Erfolg der Rabattaktion sei kein Rechtfertigungsgrund. Allerdings hat der BGH auch entschieden, dass im Falle des genauen Gegenteils, nämlich eines schleppenden Abverkaufs, eine Rabattaktion verlängert werden darf (hier). Was wir davon halten? Heißt dies, dass es allein um die Kunst geht, die Hintergründe im rechten Licht darzustellen? Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Januar 2012

    BGH, Urteil vom 07.07.2011, Az. I ZR 181/10
    § 3 UWG, §
    5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine zeitlich begrenzte Rabattaktion eines Reiseveranstalters nicht verlängert werden darf, anderenfalls der Verbraucher in die Irre geführt wird und ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Erweist sich die Rabattaktion allerdings nicht als erfolgreich, verläuft sie vielmehr eher schleppend, so ist eine Ausnahme gegeben. Die Verlängerung ist in diesem Fall zulässig. Der Verbraucher rechne in diesem Fall mit einer Verlängerung der Rabattaktion. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2011

    LG Potsdam, Urteil vom 16.02.2011, Az. 52 O 174/10
    § 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass der Hinweis „Knallhart reduziert, nur für kurze Zeit“ wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich die Dauer des Aktionszeitraums angegeben wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 5 U 75/07
    §§ 3, 5 UWG

    Das Kammergericht hat darauf hingewiesen, dass die Verlängerung eines Räumungsverkaufs, der in der Werbung mit einem definitiven Endtermin angegeben wurde, wettbewerbsrechtlich nicht zulässig ist. Nach Auffassung des Gerichts liege eine Irreführung vor, wenn der Verkäufer sich insgeheim vorbehalte, den Räumungsverkauf bei Bedarf über den festgesetzten Termin hinaus fortzuführen. Zwar müsse sich der Kaufmann bei einem Räumungsverkauf nicht von vornherein auf einen festen zeitlichen Rahmen festlegen, wenn er allerdings einen Endtermin angebe, der vom angesprochenen Verkehr ernst genommen und als endgültig verstanden werde, müsse er sich daran festhalten lassen. Darüber hinaus habe die Beklagte mit einer Unwahrheit geworben, da unstreitig feststehe, dass der Abverkauf in jedem Fall bis zum 30.04. stattfinden solle, jedoch in der ersten Werbung der 15.04. als Endtermin genannt wurde. Das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Verlängerung von Rabattaktionen dann zulässig sei, wenn diese nicht im Voraus geplant, sondern nachträglich beschlossen würden (Link: OLG Hamm).

  • veröffentlicht am 1. Februar 2010

    OLG Hamm, Urteil vom 08.09.2009, Az. 4 U 95/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass Verkaufsförderungsmaßnahmen, die ursprünglich befristet waren, auch verlängert werden dürfen, soweit dies nicht von vornherein geplant war. Im vorliegenden Fall stritten zwei Möbelhäuser, wobei der Kläger vortrug, das Möbelhaus habe die Kunden über den wahren Zeitraum der Rabattaktion getäuscht, um zusätzlichen Druck aufzubauen. Der Senat wies dies zurück. Eine Irreführung scheitere daran, dass ein entsprechender Entschluss gefehlt habe; die Verlängerung sei erst nachträglich beschlossen worden. Höchst interessant ist, dass das OLG Hamm hier dem Kläger wohl die Beweislast dafür auferlegt, ob der Wettbewerber bei der Planung der Verkaufsförderung bereits eine Verlängerungsabsicht gehabt habe. Das KG Berlin sieht dies anders. Einmal befristete Verkaufsförderungsmaßnahmen dürfen nicht verlängert werden (KG Berlin, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 5 U 75/07). Das OLG Hamm hat die Revision zugelassen.

  • veröffentlicht am 21. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH teilt in einer aktuellen Pressemitteilung mit, dass die Werbung einer bekannten Heimwerkermarktkette mit einer großen Rabattaktion („20% auf alles außer Tiernahrung“) in bestimmten Fällen wettbewerbswidrig sein kann. Die Beklagte bot einige Artikel aus ihrem Sortiment bis kurz vor der Aktion zu niedrigen Sonderpreisen an, die als solche jedoch nicht gekennzeichnet waren. Zu Beginn der Rabattaktion wurde der Preis dieser Artikel dann heraufgesetzt, so dass durch den Rabatt von 20% im Vergleich zum früheren Preis keine oder nur eine kleine Einsparung erzielt wurde. Die Werbung vermittle dem Verbraucher jedoch den Eindruck, dass er bei allen Artikel des Sortiments (außer Tiernahrung) eine Einsparung von 20% zum sonst üblichen Preis erzielen würde. Der 1. Zivilsenat des BGH befand in der aktuellen Entscheidung (Az: I ZR 122/06) diese Art der Preisgestaltung als irreführend und damit wettbewerbswidrig (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BGH-Pressemitteilung).

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