Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Dresden: Die Ausgabe von Rabattkarten ist irreführend, wenn diese nur anscheinend auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sindveröffentlicht am 16. Januar 2013
OLG Dresden, Urteil vom 05.11.2002, Az. 14 U 1639/02
§ 3 UWG, § 6 b UWGDas OLG Dresden hat entschieden, dass die Ausgabe von Rabattkarten an sich zulässig ist, wenn die Karten lediglich die Gewährung eines Preisnachlasses versprechen. Irreführend und damit wettbewerbswidrig sei es jedoch, wenn der Eindruck erweckt werde, dass die Karten nur für bestimmte Personenkreise zur Verfügung stünden, welche einen Vorteil erhielten, wenn tatsächlich jeder Kunde eine solche Karte erhalten könne. Eine besondere Vorzugsstellung liege im Besitz der Karte dann nicht mehr. Zum Volltext der Entscheidung: