IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 02.04.2012, Az. 327 O 141/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Hamburg hat offensichtlich auf Antrag der TYR Holding GmbH, welche die Softwareverkaufsplattform www.softwarebilliger.de betreibt und sich wegen des angeblichen Vertriebs von illegalen Microsoft-Softwarekopien im Dauerstreit mit der Firma Microsoft befindet, der Firma Microsoft verboten, bestimmte negative Äußerungen über die Plattform softwarebilliger.de zu veröffentlichen. Der Branchen-Nachrichtendienst Heise berichtet, hierzu gehörten Passagen aus einer Pressemitteilung vom 13.03.2012, wonach auf www.softwarebilliger.de gefälschte Markensoftware angeboten werde bzw. dort entgegen einer gerichtlichen Anordnung und laufender staatsanwaltlicher Ermittlungen gefälschte Datenträger verkauft würden. Die Kammer verbot Microsoft weiterhin die Behauptung, der „Verkauf von Fälschungen geht weiter“ und „Rechtsmittel der Betreiber von www.softwarebilliger.de bleiben bislang erfolglos“. Zum vollständigen Heise-Bericht (hier).

  • veröffentlicht am 4. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammIn einer aktuellen Presseitteilung warnt die GEMA vor sog. „Scareware“ / einem Trojaner, mit dem Computer infiziert werden und für angebliche Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Musikstücken eine „Mahngebühr“ in Höhe von 50,00 EUR, zahlbar per uKash, verlangt wird. Dabei werden illegal Logo und Layout der Verwertungsgesellschaft eingesetzt, um die PC-Nutzer einzuschüchtern. Die Schadsoftware wird ohne Wissen des Nutzers beim Internetsurfen auf dem jeweiligen PC des Nutzers installiert, öffnet nach der Installation ein bildschirmfüllendes Fenster und blockiert die weitere PC-Nutzung mit folgender Meldung –  Zitat aus der Pressemitteilung der GEMA vom 04.11.2011 -: „„Auf Ihrem Computer wurden illegal heruntergeladene Musikstücke („Raubkopien“) gefunden.“ Weiter heißt es im Text der Scareware [Die Rechtschreibfehler sind Teil des Orginaltextes]: „Um die Sperre aufzuheben und weiteren Strafrechtlichen konsequenzen aus dem Weg zu gehen, sind Sie verpflichtet eine Mahngebühr in Höhe von € 50,- zu bezahlen.Was wir davon halten? Nehmen Sie die Zahlung mal nicht vor. Es handelt sich um das gleiche Strickmuster wie bei den gefälschten Filesharing-Abmahnungen, welche angeblich von der Kanzlei Auffenberg, Petzold & Witte stammen sollten (hier).

  • veröffentlicht am 26. Februar 2011

    Wie Heise berichtet, mussten deutsche Unternehmen im Jahr 2010 über 1,5 Mio. EUR Schadensersatz für die Verwendung unlizensierter Software bezahlen. Die Business Software Alliance hatte berichtet, etwa 2/3 der Summe wäre auf Schadensersatzansprüche entfallen und 1/3 auf nachträgliche Verwendungsgenehmigungen. 2007 hatten die Nachzahlungen noch eine Summe von 1,1 Mio. EUR ausgemacht.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    Dass auch die Staatsanwaltschaft bei Raubkopierarien nicht schläft, zeigt diese Pressemitteilung des Bundesverbands Musikindustrie e.V. vom 30.11.2009. Bei einer Razzia habe die Staatsanwaltschaft Essen bei einem Großhändler in Gelsenkirchen knapp 50.000 professionelle CD-Raubkopien und über 200.000 vorgefertigte CD-Einleger beschlagnahmt. In der Wohnung des Beschuldigten seien außerdem eine komplette Fälscherwerkstatt mit mehreren PCs, Brennern sowie vier Profi-Hochleistungsdruckern zum Bedrucken von CDs sichergestellt worden. Der Beschuldigte war in der Vergangenheit bereits durch den Vertrieb und Handel von nicht-lizenzierten Disco-Mixes auffällig geworden. Der Erfolg der Aktion ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit der Kriminalpolizei Gelsenkirchen mit der ProMedia GmbH, die im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie e.V. diesen Fall betreut habe (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Hinzuweisen bleibt bei dieser Meldung auf die in letzter Zeit vermehrt abgemahnte Fahrlässigkeit, „auf dem Flohmarkt“ gekaufte CDs, deren Herkunft nicht eindeutig belegt ist, insbesondere vom Rechtsinhaber nicht freigegebene  Musik-Compilations, bei eBay zu verkaufen. Ein gutgläubiger Erwerb von nicht existenten urheberrechtlichen Nutzungsrechten ist nicht möglich.

  • veröffentlicht am 25. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin FAZ-Artikel lüftet das Geheimnis, warum in China raubkopieren eher zu den täglichen Notwendigkeiten gehört, als Anzeichen der vielfach angenommenen abgrundtiefen Gesinnung zu sein. Und hier werden wir nicht mit dem üblichen Rückgriff auf die Analekten des Konfuzius („Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: … durch nachahmen, das ist der leichteste …“) ermüdet. Filmisch wird dem Reich der Mitte offensichtlich einfach nichts geboten. Die chinesische Regierung lasse jährlich nur zwanzig ausländische Filme zu, davon zwölf aus den Vereinigten Staaten. Diese wiederum müssten noch eine staatliche Zensur durchlaufen, die darauf achte, dass der Erotik-, Gewalt- und Realitätsanteil gering bleibe. Was schließlich in den Pekinger Kinos an inländischen und ausländischen Filmen landet, ist nicht unbedingt das, was man ein anspruchsvolles Programm nennen würde. Der chinesische Filmmarkt sei klein und Chinesen zeigten wenig Interesse an ihrer eigenen Filmproduktion. Da helfe schon mal die chinesische Provinz Guangdong als Zentrum der chinesischen Raubkopieindustrie für audiovisuelle Produkte aus (JavaScript-Link: FAZ).

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2009

    Wir hatten über einen eigenartigen Zwischenfall bei Amazon berichtet, bei dem Amazon am 17.07.2009 eigenmächtig Zugriff auf die sog. Kindle-Geräte (Amazon-eigenes elektronisches Gerät zum Lesen von sog. eBooks) seiner Kunden genommen und dort kurzerhand Kopien der Romane “1984? und “Animal Farm” des britischen Schriftstellers George Orwell gelöscht hatte (Link: Big Brother). In seinen Rechten zutiefst betroffen zeigte sich ein US-Schüler, der seine eBook-Version von „1984“ mit Kommentaren für seine Hausaufgaben versehen hatte. Nachdem die elektronische Buchversion auf seinem Kindle das Zeitliche gesegnet hatte, waren diese Kommentare bezugslos und unbrauchbar. In den USA wurde dieser Vorfall in für deutsche Verhältnisse ungeahnter Form ausgenutzt und Amazon in einer gerichtlichen Einigung um gleich 150.000 US-Dollar erleichtert, dies vor dem Hintergrund, dass es in den USA das Schadensersatzprinzip „punitive damage“ gibt, wonach der Schadensersatz zugleich als Strafe abschreckende Wirkung haben soll (JavaScript-Link: Urteil). Die dabei getroffen Einigung ist nicht ohne, verpflichtet sich Amazon doch dazu, in Zukunft solche Löschaktionen – die Amazon-Gründer Jeff Bezos als „dumm, gedankenlos und schmerzhaft im Widerspruch zu unseren Prinzipien“ nannte – nur dann vorzunehmen, wenn der Nutzer der Veränderung zustimmt oder andere eng begrenzte Voraussetzungen vorliegen, die nach Treu und Glauben eine Löschung erforderlich machen.

  • veröffentlicht am 21. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach Auskunft des Nachrichtendienstes Heise hat Amazon am 17.07.2009 eigenmächtig Zugriff auf die sog. Kindle-Geräte (Amazon-eigenes elektronisches Gerät zum Lesen von sog. eBooks) seiner Kunden genommen und dort kurzerhand Kopien der Romane „1984“ und „Animal Farm“ des britischen Schriftstellers George Orwell gelöscht, obwohl die Kunden diese zuvor legal erworben hatten. Amazon habe gegenüber der New York Times erklärte, seien die Bücher von einer Firma namens MobileReference in den Kindle-Store eingestellt worden, die die dazu nötigen Rechte nicht besaß; Amazon habe auf Hinweis des tatsächlichen Rechteinhabers Houghton Mifflin Harcourt gehandelt und die Synchronisierungsfunktion des Kindle zum Löschen der verkauften Bücher genutzt. Die Kunden hätten den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Nachdem sich die Internetgemeinde empört bis hämisch zeigte, habe Amazon gegenüber der New York Times beteuert, dass man künftig auf solche Löschungen verzichten werde (JavaScript-Link: Löschungen Big Brother-Style).

  • veröffentlicht am 29. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Business Software Allicance (BSA) sieht für das Jahr 2008 einen erheblichen Anstieg bei der Piraterie von Software in Deutschland (JavaScript-Link: Global Software Piracy Study). Im Durchschnitt ist fast jede dritte Softwarekopie raubkopiert. Weltweit liegt der Wert der nicht lizenziert eingesetzten Software bei 1,55 Mrd. Euro. Deutschland steht in Sachen „Softwareklau“ weltweit auf Platz 12; die europäische Spitze nimmt Griechenland mit 57 % ein. Russland habe den weltweit größten Erfolg beim Kampf gegen die Softwarepiraterie. Dort liege der Anteil raubkopierter Software bereits bei „nur noch“ 68 %. Vgl. auch den Bericht bei heise (JavaScript-Link: Presse).

I