IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 05.03.2009, Az. IX ZR 144/06
    § 242 BGB

    Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Frage, ob eine Abrechnungs-Mindesteinheit von einer Viertelstunde in einem rechtsanwaltlichen Dienstvertrag gegen die guten Sitten (§ 242 BGB) verstößt, „eine Frage des Einzelfalls [sei], die der grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist“. Ausgangsentscheidung war OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006, Az. I-24 U 196/04 (jüngst bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2010, Az. 24 O 183/05). Auch die Frage, ob ein Viertelstundentakt eines vereinbarten Zeithonorars der Inhaltskontrolle unterworfen sei und gegebenenfalls dieser standhalte, sei nicht zu beantworten. Denn das Berufungsgericht habe in tatrichterlicher Verantwortung die missbräuchliche Ausnutzung des Viertelstundentakts angenommen. Da das Berufungsgericht letztlich offen gelassen habe, ob ein Fall der Sittenwidrigkeit anzunehmen sei, komme  es auch nicht auf die Frage an, ob bei vereinbartem Stundenhonorar eine sittenwidrige Überhöhung der Abrechnung an Hand des einzelnen Mandats oder des Durchschnitts aller Mandate zu prüfen sei.

  • veröffentlicht am 18. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Meldorf, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 83 C 767/09
    § 280 BGB; § 19 UStG

    Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein Käufer von dem Verkäufer nicht Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer verlangen kann, insbesondere nicht aus § 280 BGB. Wenn der Beklagte in seiner Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen habe, könne darin zwar die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen. Die Klägerin könne aufgrund dessen aber nur verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt worden wäre. Da die Klägerin in diesem Fall ebenfalls 8.000,00 EUR (brutto wie netto) hätte zahlen müssen, sei ihr ein Schaden nicht entstanden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. März 2010

    VG Hamburg, Urteil vom 26.09.2005, Az. 16 K 5938/04
    § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO;
    § 4 RGebStV

    Das VG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil darauf hingewiesen, dass Gebührenforderungen der GEZ innerhalb von vier Jahren verjähren. Bedient sich der Gebührenpflichtige zur Abwehr einer verjährten Gebührenforderung der GEZ eines Rechtsanwalts, so können dessen Kosten der Gebührenstellerin auferlegt werden, wenn die Beauftragung des Anwalts notwendig war. Im vorliegenden Fall bejahte das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit mit folgender Argumentation. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Kassel, Urteil vom 06.08.2009, Az. 11 S 4/09
    §§ 123 Abs. 1, 142 Abs. 1 BGB; § 4 UWG

    Das LG Kassel hat entschieden, dass bei Eintragungsangeboten in Internetdatenbanken, die (auf den ersten Blick) wie eine Rechnung wirken, nicht notwendigerweise eine zur Anfechtung berechtigende Täuschung vorliegt. Im entschiedenen Fall sei durch die Bezeichnung des Schreibens als „Offerte“ und den Passus „bei Annahme“ erkennbar gewesen, dass es sich um eine Angebot und nicht um eine bereits laufende Geschäftsbeziehung handele. Zumal es sich bei der Klägerin, die durch das Angebot angesprochen wurde, um einen Gewerbebetrieb handele, könne davon ausgegangen werden, dass eine kaufmännisch geschulte Person den Unterschied zwischen einem Angebot und einer Rechnung erkennen werde. In der Vergangenheit sind Fälle, die ähnlich diesem gelagert waren, häufig anders entschieden worden (LG Wiesbaden, LG Köln, LG Frankfurt a.M.). Im Einzelfall kommt es auf die genaue Aufmachung des „Angebots“-Schreibens an sowie auf dessen Bewertung durch das zuständige Gericht.

  • veröffentlicht am 13. Januar 2010

    LG Bremen, Beschluss vom 21.10.2008, Az. 12-O 479/08
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Bremen hat einem Onlinehändler in einem bereits älteren Beschluss den Hinweis „Wir sind Händler – Sie erhalten also von uns eine detaillierte, steuerlich absetzbare Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer“ mit der Begründung untersagt, dass es sich hierbei um eine verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten handele. In einer aktuelleren Entscheidung (LG Bremen, Urteil vom 27.08.2009, Az. 12 O 59/09) hat die gleiche Kammer bei einem Verkauf von Waren bis zu einem Wert von 150,00 EUR in einem ähnlichen Hinweis unter Verweis auf § 33 Nr. 4 UStDV noch keine Irreführung gesehen (Link: LG Bremen). Eine gegenläufige Entscheidung findet sich vom LG Stuttgart (Link: LG Stuttgart).

  • veröffentlicht am 7. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Beschluss vom 11.02.2009, Az. 31 O 24/09 KfH
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass der Hinweis „Rechnung mit ausgewiesener Mwst. auf ihren Namen“ eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten sein kann. Mit den beanstandeten Hinweisen auf die Ausstellung von Rechnungen mit Mehrwertsteuer und der zweijährigen Gewährleistung bei Neuware stelle die Antragsgegnerin Selbstverständlichkeiten, die gesetzlich geregelt seien, als Besonderheit bei einem eBay-Verkauf heraus. Derartige Selbstverständlichkeiten würden dann eine irreführende Werbung darstellen, wenn der Hinweis auf eBay-Artikelseiten werbemäßig betont werde. Das sei vorliegend der Fall, weil dem Verbraucher unter der Überschrift „Warum bei uns kaufen“ suggeriert werde, dass es sich um besondere Vorteile eines Einkaufs bei der Antragsgegnerin handele, die andere Verkäufer nicht gewährten, was tatsächlich nicht der Fall sei.

  • veröffentlicht am 8. September 2009

    LG Bremen, Urteil vom 27.08.2009, Az. 12 O 59/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Bremen hat entschieden, dass die Erklärung eines Onlinehändlers in der Artikelbeschreibung „Rechnung mit ausgewiesener MwSt.“ und „Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer“ nicht ohne weiteres als Werbung mit einer Selbstverständlichkeit wettbewerbswidrig ist. Hintergrund: Bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,00 EUR sei ein Hinweis auf den Umsatzsteuerbetrag gem. § 33 Nr. 4 UStDV entbehrlich. Überdies könne es sich bei einem Onlinehändler auch um einen Kleinunternehmer handeln, der nach § 19 Abs. 1 UStG von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.06.2009, Az. 3-08 O 22/09
    §§ 3, 5 UWG

    Auf Betreiben des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) hat das LG Frankfurt am Main in einem neuerlichen Fall entschieden, dass eine Offerte für einen Eintrag in einem Adressen-Sammelverzeichnis rechtswidrig ist, wenn diese wie eine Rechnung aufgemacht ist und darüber hinaus den zu zahlenden Gesamtpreis nicht ausweist. Zwar war das „Angebot“ mit „Eintragungs- und Leistungsofferte“ überschrieben und ein Hinweis „Dies ist keine Rechnung“ enthalten. Doch die Stellung dieser Bestandteile auf der Offerte war nach Ansicht des Gerichts nicht deutlich genug. Die Überschrift befand sich – für das Auge ungewohnt – in der oberen rechten Ecke des Papiers; der Hinweis, dass es sich nicht um eine Rechnung handele, war in einen 8-zeiligen klein gedruckten Fließtext integriert. Zudem bestand das Angebot im unteren Drittel aus einem angefügten Zahlschein, der den Eindruck einer Rechnung noch verstärkte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2009

    LG Berlin, Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09
    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat einem sogenannten „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ (DIFUG) per Beschluss untersagt, Rechnungen über Klimaschutzabgaben zu versenden und entsprechende Beträge einzutreiben, wenn die Unternehmen in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem wurde dem DIFUG untersagt, das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ zu vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates zu werben. Als Grund wurde u.a. die Irreführung über geschäftliche Verhältnisse genannt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2009

    Dr. Ole DammBFH, Urteil vom 17.12.2008, Az. XI R 62/07
    § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG (2005)

    Der Bundesfinanzhof hat in diesem Urteil die Pflichtangaben benannt, die eine Rechnung enthalten muss, um zum Vorsteuerabzug zu berechtigen. Insbesondere betonten die Richter, dass die Angabe des Lieferzeitpunktes zwingend ist, auch wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung überein stimmt. Eine Ausnahme besteht lediglich gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 UStG, wenn das Entgelt für eine noch nicht ausgeführte Lieferung vereinnahmt wird. Trotz der im Jahre 2005 noch leicht missverständlichen Formulierung des Gesetzestextes ist bei vorhergehender Lieferung der Zeitpunkt immer anzugeben, da sonst für das Finanzamt nicht erkennbar ist, ob der Zeitpunkt mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt oder ob er aus einem anderen Grund fehlt. Die zwingende Angabe des Lieferzeitpunkts wurde vom BFH auch nicht als unverhältnismäßig angesehen, da die Finanzämter diese Angabe benötigten, um die korrekte Erhebung der Umsatzsteuer sicherzustellen. Der Leistungsempfänger werde dadurch auch nicht benachteiligt, da er bei fehlendem Lieferzeitpunkt jederzeit vom ausstellenden Unternehmen eine korrigierte Rechnung verlangen kann.

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