- BGH: Zur Frage, ob sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, zugleich als „Spezialist“ bezeichnen darf
veröffentlicht am 16. Dezember 2015
BGH, Beschluss vom 28.10.2015, Az. AnwZ (Brfg) 31/14
§ 7 Abs. 1 BORA
Der BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der mehrere Fachanwaltstitel führt, auch als Spezialist in den betreffenden Rechtsgebieten bzw. einer Schnittmenge derselben bezeichnen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Markenrecht | Patentrecht | Urheberrecht | Wettbewerbsrecht (UWG) | AGB-Recht | IT-Recht
veröffentlicht am 28. Oktober 2015
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Lesen Sie aus unserer aktuellen Übersicht an über 6.500 Entscheidungen zum IT-/IP-Recht:
- OVG Münster: Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter / Informationsfreiheitsgesetz NRW
veröffentlicht am 4. Juni 2015
OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
§ 6 S.1 lit. a IFG NRW
Das OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung als „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ ist wettbewerbswidrig
veröffentlicht am 21. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.04.2015, Az. 6 U 3/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit der Formulierung „spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn ein Fachanwaltstitel nicht vorliegt und auch die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Titels nicht gegeben sind. Aus Sicht des Verkehrs bestehe hier eine Verwechslungsgefahr zwischen „Spezalist“ und „Fachanwalt“. Andere Formulierungen wie z.B. „Frau X spezialisierte sich auf das Arbeitsrecht„ oder „Die Kanzlei X hat sich auf das Arbeitsrecht spezialisiert„ seien jedoch als zulässig zu erachten. Es komme immer auf den genauen Kontext der Werbeaussagen an. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …)
- BGH: Der Fachanwaltstitel kann bei Rückgabe/Widerruf der Anwaltszulassung durch Fortbildungsstunden „konserviert“ werden
veröffentlicht am 2. April 2015
BGH, Beschluss vom 24.02.2015, Az. AnwZ (Brfg) 32/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO, § 15 FAO, § 43c Abs. 2 BRAO
Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der seine Zulassung zurück gibt oder seine Zulassung durch Widerruf der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliert, den zuvor erworbenen Fachanwaltstitel behält und bei erneuter Zulassung auch führen darf, wenn er in der Zeit zwischen Ende und Neubeginn der Zulassung die notwendige Fachanwalts-Fortbildung durchgeführt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur unerlaubten Werbung des Rechtsanwalts „im Einzelfall“ durch Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers
veröffentlicht am 26. Januar 2015
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 188/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b BRAO
Der BGH hat entschieden, dass das Anschreiben einer auf den Anlegerschutz (Kapitalmarktrecht) spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei keinen Fall von unerlaubter Werbung im Einzelfall gemäß § 43b BRAO darstellt und dementsprechend auch nicht wettbewerbswidrig ist. Der Senat wies darauf hin, dass ein Werbeverbot nur bei einer durch eine Abwägung der Umstände des Einzelfalls festzustellenden konkreten Gefährdung der von § 43b BRAO im Einklang mit dem Unionsrecht geschützten Interessen zu rechtfertigen sei, zu denen auch Verbraucherinteressen gehörten. Aus dem Erfordernis der konkreten Gefährdung dieser Interessen ergebe sich allerdings, dass sich ein Verbotsgrund im Einzelfall aus der Form, aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel der Werbung ergeben müsse. Allein der Umstand, dass ein potentieller Mandant in Kenntnis von dessen konkretem Beratungsbedarf angesprochen werde, genüge diesen Anforderungen noch nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Versicherung darf nicht mit „Kundenanwalt“ werben, der kein Rechtsanwalt ist
veröffentlicht am 12. Januar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2014, Az. I-20 U 168/13
§ 3 UWG, § 5 Nr. 3 UWG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Versicherungskonzern nicht mit einem „Kundenanwalt“ werben darf, wenn es sich hierbei nicht um einen zugelassenen Rechtsanwalt handelt. Der Kundenanwalt sollte sich nach Darstellung des Versicherungsunternehmens um Kundenanliegen kümmern, soweit diese sich von der Versicherung übervorteilt fühlten („Er und sein Team kümmern sich innerhalb X um Ihr Anliegen und setzen sich für Klärung und Schlichtung ein.“). Zugleich hatte die Versicherung darauf hingewiesen: „Der X Kundenanwalt ist kein Rechtsanwalt und wird auch nicht rechtsberatend tätig. Er ist ein erfahrener Mitarbeiter der X Versicherungsgruppe AG.“ Dies hielt der Senat jedoch in der konkreten Form für nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bezeichnung einer Rechtsanwältin als „Betrügerin“ durch einen Rechtsanwalt rechtfertigt eine „missbilligende Belehrung“ der zuständigen Rechtsanwaltskammer
veröffentlicht am 7. Januar 2015
BGH, Beschluss vom 01.12.2014, Az. AnwZ (Brfg) 29/14
§ 43a Abs. 3 BRAO, § 74 BRAO
Der BGH hat entschieden, dass es gegen das berufsständische Sachlichkeitsgebot eines Rechtsanwalts gemäß § 43a Abs. 3 BRAO verstößt, wenn dieser gegenüber einer Rechtsanwältin den objektiv falschen, nicht belegbaren Vorwurf des Betruges erhebt, diese als „Betrügerin“ bezeichnet und mit einer entsprechenden Strafanzeige droht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Anwaltlicher Stundensatz von 300,00 EUR netto ist nicht unangemessen hoch
veröffentlicht am 15. Dezember 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14
§ 3a Abs. 2 RVG
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Stundensatz von 300,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer nicht unangemessen hoch und folglich nicht gemäß § 3 a Abs. 2 RVG herabzusetzen ist. Zitat: (mehr …)
- BGH: Schockwerbung für Rechtsanwälte ist verboten
veröffentlicht am 1. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 27.10.2014, Az. AnwZ (Brfg) 67/13
§ 43b BRAO; § 6 Abs. 1 BORA
Der BGH hat entschieden, dass so genannte „Schockwerbung“ für Rechtsanwälte nicht zulässig ist. Vorliegend hatte ein Rechtsanwalt Kaffeetassen mit bildlichen Darstellungen von Opfern einer Straftat bedrucken lassen (z.B. die fotografische Abbildung einer Frau, die ein auf ihren Knien liegendes, ersichtlich schreiendes Mädchen mit einem Gegenstand auf das nackte Gesäß schlägt. Neben dem Bild ist aufgedruckt: „Körperliche Züchtigung ist verboten (§ 1631 Abs. 2 BGB)“). Eine solche Werbung sei berufsrechtlich nicht zulässig, wenn sie darauf abziele, gerade durch ihre reißerische und/oder sexualisierende Ausgestaltung die Aufmerksamkeit des Betrachters zu erregen. Die Seriosität der Rechtsanwaltschaft werde dadurch untergraben. Zum Volltext der Entscheidung:
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