Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur versuchten Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreibenveröffentlicht am 18. Dezember 2013
BGH, Beschluss vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13
§ 240 Abs. 1 bis 3 StGB, § 111i Abs. 2, § 260 Abs. 4 StPODer BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der in der Sache unberechtigte anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten versendet, wegen versuchter Nötigung strafbar macht. Zwar habe der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen seien. Es sei jedoch mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen habe, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- SEMINAR: „Anwaltliche Handwerksfehler aus dem IT-Recht“ / 06.12.2013 – Fachanwalt Fortbildung § 15 FAOveröffentlicht am 29. November 2013
Am Freitag, 06.12.2013 hält unsere Kanzlei ein Fortbildungsseminar zum Thema „Anwaltliche Handwerksfehler aus dem IT-Recht“ ab. Es werden in lockerer Atmosphäre einige der über 5.000 Entscheidungen auf unserer Kanzleiseite und unsere entsprechenden Praxiserfahrungen besprochen. Der Vortrag dürfte geeignet sein, um den Fortbildungspflichten für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß § 15 FAO mit 5 bzw. 10 Fortbildungsstunden nachzukommen. Eine verbindliche Entscheidung bleibt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorbehalten. Im Einzelnen:
1. Zeitpunkt und Ort
Freitag, 06.12.2013, 10:00 bis 16:30 Uhr
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
Saalestraße 8 (Haupteingang II)
24539 Neumünster (Schleswig-Holstein)Telefon: 04321/390550
info [at] damm-legal.de2. Themen
Es wird eine Auswahl an Rechtsfragen zu den folgenden Bereichen besprochen:
a. Das Recht des Internethandels –
Einzelaspekte zum Verkauf über Onlineshop, Amazon & eBay (ca. 3 Stunden)b. Social Media Recht / Das Recht der sozialen Netzwerke –
Facebook, Twitter & Co. (ca. 1 Stunde)c. Softwareentwicklung & Vertrieb von gebrauchter Software (ca. 1 Stunde)
Das Seminar / der Workshop richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen, die das Seminar als Teil ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. § 14 BGB) buchen.
3. Dauer
Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Sollte ausreichendes Interesse an einer Blockveranstaltung über 10 Zeitstunden bestehen, besteht auch kurzfristig die Möglichkeit, eine 2-tägige Veranstaltung vom Donnerstag, 05.12.2012 bis Freitag, 06.12.2013 abzuhalten (Zu den Übernachtungsmöglichkeiten s. unten).
Die Veranstaltung beginnt jeweils um 10.00 Uhr und endet um 16:30 Uhr.
4. Referent/enHauptreferent der Veranstaltung ist Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht.
5. Anmeldefrist
Freitag, 29. November 2013 (Ausnahmen nur nach Absprache)
6. Anmeldung
Ihre geschätzte Anfrage zur Teilnahme an dem obigen Seminar richten Sie bitte an info [at] damm-legal.de.
7. Teilnehmerbeschränkung
Der Workshop ist auf 20-25 Teilnehmer beschränkt.
8. Kosten
Der Preis für das Seminar am 06.12.2013 beträgt 199,00 EUR zzgl. MwSt. (236,81 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.
Der Preis für ein Blockseminar am 05.12.2013 und am 06.12.2013 beträgt 349,00 EUR zzgl. MwSt. (415,31 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.
9. Anfahrt
Die Kanzlei ist über die A7 (Ausfahrt Neumünster-Süd) zu erreichen. Sie gelangen auf die Landstraße L 430. Die L430 (Richtung Osten) verlassen Sie an der zweiten Ausfahrt und gelangen so direkt auf die Saalestraße.
Neumünster ist von Hamburg über die Deutsche Bahn AG mit dem ICE und dem RE zu erreichen (ca. 60 Min.). Vom Hauptbahnhof in Neumünster fahren die Buslinien 7 und 77 in regelmäßigen zeitlichen Abständen unmittelbar vor unsere Kanzlei (Haltestelle Saalestraße/DOC).
- AG Düsseldorf: Eine Abmahnkanzlei, welche die Rechtsprechung zum Filesharing-Recht falsch darstellt, handelt arglistig / Betrugveröffentlicht am 25. November 2013
AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, Az. 57 C 6993/13
§ 823 Abs. 2 BGB, § 853 BGB, § 263 StGB, § 97 Abs. 1 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die Filesharing-Verstöße abmahnt, arglistig handelt, wenn einer der Rechtsanwälte erklärt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses stets zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist und diese bereits bei nur 10 zur Verfügung gestellten Titeln im Hinblick auf einen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR pro Titel 2.998,80 EUR betragen. In der Folge musste ein Internetanschluss-Inhaber, der wegen angeblichen illegalen Filesharings beschuldigt worden war, einen außergerichtlich mit der Rechteinhaberin geschlossenen Vergleich nicht erfüllen und dementsprechend keine Zahlungen leisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Rechtsanwalt muss nicht ungefragt auf Möglichkeit eines Rechtsmittels gegen ein Urteil hinweisenveröffentlicht am 20. September 2013
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2013, Az. I-24 U 120/12
§ 280 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ohne besonderen Auftrag nicht zu den Aufgaben des erstinstanzlich tätigen Rechtsanwalts gehört, die materiellen Gründe des Urteils einer eingehenden Prüfung auf ihre Richtigkeit zu unterziehen und erfolgversprechende Angriffspunkte herauszuarbeiten. Demgemäß sei es den Beklagten nicht anzulasten, dass sie den Kläger nicht dahin gehend beraten hätten, das Berufungsverfahren auf eigenes Kostenrisiko ohne Rücksicht auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durchzuführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Vertretungsverbot gegen den Rechtsanwalt, der Beihilfe zum Betrug leistet / Keine Ausnahme bei werthaltigem Mandatveröffentlicht am 21. August 2013
BGH, Beschluss vom 16.07.2013, Az. AnwSt (R) 4/13
§ 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAODer BGH hat entschieden, dass einem Rechtsanwalt auch dann ein Vertretungsverbot (nach Beihilfe zum Betrug) auferlegt werden kann, wenn ihm damit die Bearbeitung eines besonders „werthaltigen Mandats“ verwehrt bleibt. Eine Existenzgefährdung sei im vorliegenden Fall nicht zu erkennen. Gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO kann ein Anwaltsgerichtshof gegen einen Rechtsanwalt bei bestimmten standesrechtlichen Verstößen das Verbot aussprechen, auf ausgewählten Rechtsgebieten als Vertreter und Beistand für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren tätig zu werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Kein Wettbewerbsverstoß, wenn eine Rechtsanwaltskanzlei textbausteinartige Filesharing-Abmahnung mit textbausteinartigem Falschvortrag (!) erwidert / Schlecht- oder Nichtleistung ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 17. Juli 2013
BGH, Urteil vom 10.01.2013, Az. I ZR 190/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, § 5a UWGDer BGH hat entschieden, dass Schlecht- oder Nichtleistungen eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher vertragliche Rechte des Verbrauchers wegen Pflichtverletzung begründen können, aber keinen Wettbewerbsrechtsverstoß darstellen. Im vorliegenden Fall war eine Kölner Kanzlei, die Adressaten von Filesharing-Abmahnungen beriet, von einer süddeutschen Kanzlei abgemahnt worden, nachdem letztere festgestellt hatte, dass die Kölner Kanzlei für einige ihrer Mandanten textbausteinartige Antworten verschickte, die falschen Vortrag enthielten. So hatten Testkunden der süddeutschen Kanzlei gegenüber der Kölner Kanzlei einen fingierten Urheberrechtsverstoß zugegeben. Gleichwohl hatten die Kölner Kollegen gegenüber der abmahnenden Kanzlei den Urheberrechtsverstoß bestritten. Hierin sah die süddeutsche Kanzlei einen Wettbewerbsverstoß. Diese Ansicht teilte der Senat nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Hamburg: Staatsanwaltschaft erhält keinen Zugriff auf Server des Gustl Mollath-Verteidigers Strateveröffentlicht am 4. Juli 2013
AG Hamburg, Beschluss vom 27.06.2013, Az. 166 Gs 377/13
§ 353d Nr. 3 StGBDas AG Hamburg hat einen Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Strafverteidiger Strate des Gustl Mollath (hier) wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über Gerichtsverhandlungen abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, unter „Vorbehalt der Beschlagnahme des Datenspeichers des Servers und der Speichermedien, auf dem sich die im Antrag genannten Dokumente befinden, die Löschung der auf der Internetseite www.strate.net befindlichen Links und des zugehörigen Inhalts im Internet anzuordnen“. Was wir davon halten? Die Geschwindigkeit, mit der gegen Mollath und sein Verteidigerteam juristisch vorgegangen wird, ist mindestens so atemberaubend, wie das unseres Erachtens in seinem Ausmaß beispiellos phlegmatische Vorgehen der Justiz und der bayerischen Justizministerin Merk, um den offensichtlich unschuldigen Mollath nach über 5 Jahren endlich aus der Psychatrie herauszuholen. Hier wird ganz klar an den richtigen Stellen gearbeitet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Nürnberg: Will der Rechtsanwalt ein fristwahrendes Fax verschicken lassen, darf er nicht nur eine Checkliste mit Anweisungen verfassen, sondern muss auch den späteren Sendebericht kontrollierenveröffentlicht am 1. Juli 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.06.2013, Az. 2 U 515/13
§ 233 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz per Fax verschicken lässt, seinen Sorgfaltspflichten auch dann noch nicht ausreichend nachkommt, wenn er eine „Checkliste für fristwahrende Schriftsätze“ führt und auf dieser zum Unterpunkt „vorab per Telefax?“ notiert „Überprüfung des Sendeberichts (Seiten vollständig, Anlagen vollständig?“. Erforderlich sei vielmehr die Überprüfung des Sendeberichts vor Fristablauf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Gibt der Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung für seinen Mandanten ab, ohne eine Vollmacht vorlegen zu können, ist die Unterlassungserklärung unwirksamveröffentlicht am 28. Juni 2013
LG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2013, Az. 310 O 133/13
§ 164 Abs. 2 BGB, § 174 BGB, § 180 S. 1 und 2 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine durch einen Rechtsanwalt abgegebene Unterlassungserklärung unwirksam ist, wenn der Rechtsanwalt auf Anforderung der Gegenseite seine Vollmacht nicht nachweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Schlampige Unterschrift unter Berufungsschrift reicht aus, wenn die Gerichte die Paraphe längere Zeit als Unterschrift geduldet habenveröffentlicht am 23. Mai 2013
BGH, Beschluss vom 11.04.2013, Az. VII ZB 43/12
§ 130 Nr. 6 ZPO , § 519 Abs. 4 ZPO , § 233 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Unterschrift eines Rechtsanwalts unter einer Berufungsschrift nur dann ordnungsgemäß im Sinne von § 130 Nr. 6 ZPO ist, wenn sie erkennen lässt, dass es sich bei der Unterschrift um den vollen Namen und nicht nur eine Abkürzung handelt. Allerdings reicht auch eine dieser formalen Anforderung nicht entsprechende Unterschrift aus, wenn sie längere Zeit ohne Beanstandung von den Gerichten akzeptiert worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)