Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Kosten für die Verteidigung gegen unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht erstattungsfähigveröffentlicht am 10. Januar 2010
OLG Hamm, Urteil v. 03.12.2009, Az. 4 U 149/09
§§ 3, 4 Nr. 10, Nr. 9; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§, 678, 823 Abs. 1, § 826 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass die rechtsanwaltlichen Kosten, die bei der Abwehr einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung anfallen, nicht erstattungsfähig sind. Dabei setzte sich der Senat ausführlich mit den diversen denkbaren Rechtsgrundlagen auseinander. Im Übrigen kritisierte das Oberlandesgericht die individuellen Umstände der kostenverursachenden Gegenabmahnung, welche nicht gerade lege artis erfolgte. (mehr …)