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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. September 2015

    BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 8/14
    § 9 PatKostG, § 11 Abs. 3 PatKostG

    Der BGH hat entschieden, dass gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz (Gebührenanfall) weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde zulässig ist. Dies ergebe sich aus § 11 Abs. 3 PatKostG. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 2. August 2013

    BGH, Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 176/12
    § 148 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein Verfahren in einem Markenverletzungsstreit auch dann ausgesetzt werden kann, wenn das Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht zur Löschung der Klagemarke geführt hat, jedoch über diese Entscheidung noch eine Rechtsbeschwerde anhängig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2012

    BGH, Beschluss vom 11.09.2012, Az. VI ZB 61/11
    § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch im Verfahren zur Kostenfestsetzung der Einwand des Rechtsmissbrauchs zu berücksichtigen ist. Vorliegend hatte die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung gegen einen Verlag wegen Unterlassung einer Behauptung erwirkt. Ihre Schwester hatte in einem eigenen Verfahren zu demselben Sachverhalt dasselbe getan. Die Antragsgegnerin wandte gegen die Kostenfestsetzung im Verfahren der Antragstellerin ein, dass die Geltendmachung der Mehrkosten, die durch die Führung von zwei Verfahren zum selben Sachverhalt entstanden seien, rechtsmissbräuchlich sei. Der Senat entsprach diesem Einwand und reduzierte die festgesetzten Kosten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. April 2012

    BGH, Beschluss vom 09.02.2012, Az. I ZB 1/11
    § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs grundsätzlich zulässig ist, jedoch nicht zur allgemeinen Überprüfung der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung dienen kann. Das rechtliche Gehör sei allerdings erst dann verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergebe, dass das Gericht der Pflicht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht nachgekommen sei. Denn grundsätzlich sei davon auszugehen, dass dies geschehen sei. Dabei müsse nicht jedes Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich erörtert werden. Vorliegend sei von einer Verletzung nicht auszugehen. Darauf, ob das Bundespatentgericht das Vorliegen eines Schutzhindernisses inhaltlich zu Recht bejaht habe, komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. März 2012

    BGH, Beschluss vom 27.10.2011, Az. I ZB 23/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass das rechtliche Gehör eines Antragstellers im Markenlöschungsverfahren nicht verletzt ist, wenn das Bundespatentgericht nicht alle Indizien für eine Behinderungsabsicht ausdrücklich erörtert. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichte nicht dazu, jedes Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten in den Gründen einer gerichtlichen Entscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen bzw. zu bescheiden. Art. 103 Abs. 1 GG sei erst dann  verletzt, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingehe. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, da der Einwand an sich (Behinderungsabsicht) geprüft worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. September 2011

    BGH, Beschluss vom 22.06.2011, Az. I ZB 9/10
    § 76 Abs. 6 MarkenG, § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG; Art. 103 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass keine Versagung rechtlichen Gehörs vorliegt, wenn das Bundespatentgericht eine Entscheidung trifft, ohne das von der Markeninhaberin angekündigte und entscheidungserhebliche Vorbringen zur Verkehrsdurchsetzung der angegriffenen Marke abzuwarten. Das Bundespatentgericht sei auch nicht verpflichtet gewesen, die Markeninhaberin gesondert darauf hinzuweisen, wann es zu entscheiden beabsichtige. Hintergrund der Rechtsbeschwerde war, dass der Prozessbevollmächtigte des Markeninhabers, der per späterem Beschluss seine Marke durch Löschung verlor, mit der Senatsvorsitzenden ein Telefonat geführt hatte, in welcher diese ihm – nach Vorstellung des Beschwerdeführers – eine weitere Vortragsmöglichkeit zur Verkehrsdurchsetzung der Marke zugesichert hatte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. Juni 2010

    BGH, Beschluss vom 27.04.2010, Az. VIII ZB 81/09
    §§ 574, 575, 568 ZPO; Art. 101 GG

    Der BGH hat entschieden, dass die Zulassung einer Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter dann nicht möglich ist, wenn gleichzeitig die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit festgestellt wird. Bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung hätte das Verfahren an die (mit 3 Richtern besetzte) Kammer übertragen werden müssen. Trotzdem ist das Rechtsbeschwerdegericht an die Zulassung der Rechtsbeschwerde – auch bei einem Verstoß gegen § 568 ZPO – gebunden. Der angefochtete Beschluss ist jedoch aufzuheben, da die Entscheidung des Einzelrichter hinsichtlich der Bedeutung der Angelegenheit als objektiv willkürlich einzustufen ist. Sie verstoße gegen das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters.

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