Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die Anmeldung von Marken auf Vorrat und mit dem Ziel, andere Marktteilnehmer zu behindern, ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 9. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.02.2013, Az. 6 U 126/12
§ 242 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Geltendmachung von markenrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz rechtsmissbräuchlich ist, wenn die anspruchsbegründenden Marken als reine Spekulationsmarken angemeldet wurden. Vorliegend habe eine Agentur eine hohe Anzahl von Marken auf „Vorrat“ anmeldet, angeblich, um diese für zukünftige Kunden als „Marke von der Stange“ vorzuhalten. Das Geschäftskonzept sei jedoch in der vorgestellten Weise nicht nachvollziehbar und verspreche keinen Erfolg. Im entschiedenen Fall sei auf Grund der Umstände daher davon auszugehen, dass die Anmeldung der Marken gezielt erfolgte, um Dritte zu behindern und somit ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- Massenabmahnung der Kanzlei Bode & Partner im Namen von Order Online US Inc.: Was ist (nicht) zu tun? / FAQveröffentlicht am 20. März 2013
Rechtsanwalt Torsten Riebe von der Hamburger Kanzlei Bode & Partner GbR (www.abmahnung-bode-partner.com) mahnt derzeit offensichtlich massenhaft für die Firma Order Online USA Inc., 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheyenne, USA, ab. Auf Grund der besonderen Ausgestaltung der Abmahnungen ist von über hundert Abmahnungen auszugehen. Häufig thematisiert, aber nicht einziger Abmahnungsgrund, ist angeblich eine rechtswidrige Ausgestaltung des Kauf-Buttons (sog. Button-Lösung). Abgemahnt wird u.a. auch die fehlende Angabe wesentlicher Merkmale der Ware. Die Unterschriften unter den jeweiligen Prozessvollmachten wirken identisch, so dass die Möglichkeit besteht, dass hier statt der Originalunterschrift des Vertretungsberechtigten der Order Online USA Inc. nur Grafikdateien auf den jeweiligen Vollmachten platziert wurden. Was sollte man zu diesem Vorgehen wissen? (mehr …)
- LG Aurich: Auswahl des fliegenden Gerichtsstandes kann für Rechtsmissbrauch sprechenveröffentlicht am 28. Februar 2013
LG Aurich, Beschluss vom 22.01.2013, Az. 6 O 38/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Aurich hat entschieden, dass die Auswahl eines Gerichtes nach dem Gesichtspunkt des fliegenden Gerichtsstandes für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen spricht, wenn für den gewählten Gerichtsstandort keinerlei logische Gesichtspunkte sprechen. Für wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche nach dem UWG wegen Handelsaktivitäten im Internet ist gemäß §§ 2, 8 UWG iVm. § 32 ZPO die Zuständigkeit jeden deutschen Gerichtes als Gericht des Begehungsortes eröffnet. Gemäß § 35 ZPO kann die klagende Partei unter mehreren zulässigen Gerichtsständen wählen. Diese Wahlfreiheit stehe allerdings, so das Gericht, unter dem Vorbehalt der unzulässigen Rechtsausübung, also des Rechtsmissbrauchs. Es sei vorliegend aus keinem anderen Gesichtspunkt als dem der Schadenszufügung und der arglistigen Erschwerung der Rechtsverteidigung des Antragsgegners zu erklären, dass die Antragstellerin die einstweilige Verfügung ausgerechnet in Aurich beantragt habe. (mehr …)
- BGH: Die Stellung zweier fast identischer Unterlassungsanträge kann, muss aber nicht rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 29. Januar 2013
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 199/10
§ 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Stellung zweier nahezu identischer Unterlassungsanträge ein Indiz für Rechtsmissbrauch sein kann. Grundsätzlich sei es dem Unterlassungsgläubiger zumutbar, ein schonenderes Vorgehen durch Zusammenfassung seines Begehrens in einem Antrag zu wählen. Dies sei jedoch dann nicht der Fall, wenn nur durch Stellung zweier Anträge gesichert werden könne, dass das Begehren des Klägers umfassend durchgesetzt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ein Wettbewerbsverband, der eine große Anzahl von Abmahnungen gleichzeitig ausspricht, handelt nicht rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 29. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-20 U 58/12
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass einem Wettbewerbsverband, der eine große Anzahl von Abmahnungen gegen gewerbliche Kraftfahrzeughändler gleichzeitig ausspricht, kein Rechtsmissbrauch mit dieser Begründung vorzuwerfen ist. Es sei legitim, da das Interesse des Verbandes, einen wettbewerbswidrigen Zustand beseitigen zu wollen, nur auf diese Weise rasch und umfassend verfolgt werden könne. Das damit eingegangene Prozesskostenrisiko sei eine logische Folge. Auch war das Gericht der Auffassung, dass eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche eine Verschulden nicht erwähnt, so auszulegen sei, dass nur schuldhafte Zuwiderhandlungen die Vertragsstrafe auslösen. Zitat:
- BGH: Eine Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führt nicht dazu, dass zukünftig keine gleichartigen Unterlassungsansprüche mehr geltend gemacht werden dürfenveröffentlicht am 18. Januar 2013
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 106/10
§ 97 Abs. 1 UrhGDer BGH hat entschieden, dass eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage führt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zum Rechtsmissbrauch, wenn der Umsatz des Abmahners nicht mehr mit dem Prozesskostenrisiko seiner zahlreichen Abmahnungen übereinstimmtveröffentlicht am 18. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2010, Az. 4 U 217/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat auch in dieser Entscheidung ausgeführt, wann ein Rechtsmissbrauch durch übermäßiges Abmahnverhalten vorliegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Von zu hohen Streitwerten und überhöhten Vertragsstrafen / Weitere Entscheidung des Hammer Senats zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnungveröffentlicht am 14. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2011, Az. I-4 U 49/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat erneut zum Thema „Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung“ entschieden und unter anderem die Indizien „zu hoher Streitwert“ und „zu hohe Vertragsstrafenforderung“ berücksichtigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Getrennte Abmahnungen gegen Geschäftsführer und GmbH sprechen für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 12. Dezember 2012
KG Berlin, Urteil vom 15.05.2012, Az. 5 U 148/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Verfolgung von gleich lautenden Unterlassungsansprüchen gegen mehrere Schuldner eines Unternehmens (hier: GmbH und Geschäftsführer) rechtsmissbräuchlich sein kann. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben werden / Mehrere einstweilige Verfügungen nach einheitlicher Abmahnung zweier Adressaten spricht für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 27. November 2012
BGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. VI ZB 69/11
§ 91 Abs. 2 S.1 Hs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind. Dabei könne es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantrage, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat. Gleiches gelte für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)