Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Freiburg: Keine Erstattung von Abmahnkosten bei zu pauschaler Abmahnungveröffentlicht am 18. Januar 2016
LG Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 12 O 46/15 KfH
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 UWG, Anlage 4 PKW EnVKVDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Abmahnung, die lediglich pauschal und oberflächlich den abgemahnten Wettbewerbsverstoß beschreibt, zwar einen Unterlassungsanspruch begründen kann, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten erzeugt. Vorliegend habe die Abmahnung zwar auf den konkreten Verstoß Bezug genommen, jedoch nicht dargelegt, worin genau der Rechtsverstoß besteht und zudem auf einen nicht einschlägigen Sachverhalt referenziert. Eine berechtigte Abmahnung, welche gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu einem Erstattungsanspruch führe, setze voraus, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Verstoß erfassen könne, um eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich machen zu können. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Mehrfachabmahnungen ohne sachlichen Grund sind rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 8. Mai 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2015, Az. 12 O 461/14
§ 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle mehrerer, kurz hintereinander ausgesprochener Abmahnungen (hier: 7) ein Rechtsmissbrauch vorliegen kann, wenn: 1) Im Zeitpunkt der ersten Abmahnung bereits alle Verletzungstatbestände bekannt waren, 2) Die Rechtsverletzungen vergleichbar waren und keine wegen besonderer Umstände auszuklammern waren und 3) Für jede Abmahnung gesondert Gebühren geltend gemacht wurden. Unter diesen Umständen sei das Vorgehen der Abmahnerin als rechtsmissbräuchlich zu bewerten und eine einstweilige Verfügung wegen drei der vorher abgemahnten Verstöße aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Rechtsmissbräuchlichkeit ist nicht gegeben, „weil ist nicht“veröffentlicht am 19. Dezember 2014
LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat sakrosankt die Vorwürfe eines Abgemahnten zurückgewiesen, die ihm gegenüber ausgesprochene Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich. (mehr …)
- OLG Köln: Abmahner muss nicht Auskunft über eigene Umsätze erteilen, damit der Abgemahnte die Rechtsmissbräuchlichkeit seiner Abmahnung nachweisen kannveröffentlicht am 12. November 2014
OLG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 115/14
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Versender einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht verpflichet ist, Auskunft über seine Umsätze zu geben, wenn der Abgemahnte behauptet, dass der Abmahnende auf Grund fehlender Umsätze in keinem nennenswerten Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten mehr stehe, so dass die Abmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Zitat des Senats: (mehr …)
- LG Köln: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Anmeldung einer „Spekulationsmarke“ zur Behinderung Dritter ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 5. März 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 13.02.2014, Az. 6 U 9/13
§ 8 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Anmeldung einer Marke, welche darauf angelegt ist, Dritte durch Geltendmachung von Ansprüchen zu behindern, rechtsmissbräuchlich sei. Es handele sich in einem solchen Fall um eine so genannte Spekulationsmarke, die nicht als Herkunftshinweis dienen solle. Vorliegend habe der Anmelder zwar behauptet, als Markenagentur die streitige Marke „auf Vorrat“ für zukünftige Kunden angemeldet zu haben, ein solches Geschäftsmodell habe er jedoch nicht nachvollziehbar darstellen können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Eine Gegenabmahnung als „Retourkutsche“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 28. Februar 2014
OLG Hamm, Urteil vom 10.09.2013, Az. 4 U 48/13
§ 8 Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG
Das OLG Hamm hat in diesem Urteil erneut entschieden, dass eine Abmahnung, die als Gegenabmahnung auf eine zunächst erhaltene Abmahnung ausgesprochen wird (sog. „Retourkutsche“) nicht schon aus diesem Grund rechtsmissbräuchlich ist. Anhaltspunkte für überwiegend sachfremde Motive lägen nicht vor. Auch wenn die eigene wettbewerbsrechtliche Inanspruchnahme als Anstoß für die sodann ausgesprochenen Abmahnungen der Antragstellerin gedient hätten, sei dies für sich genommen nicht anstößig. Selbst wenn das Vorgehen der Antragsgegnerin Auslöser für das Handeln der Antragstellerin gewesen sei, sage dieser Umstand nichts über die sodann mit der (Gegen-)Abmahnung verfolgten Motive aus. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamm: Die „Gegenabmahnung“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 18. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung – also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als „Retourkutsche“ verschickt – zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Keine Strafbarkeit wegen rechtsmissbräuchlicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungswelleveröffentlicht am 13. September 2013
OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2013, Az. III-1 RVs 67/13
§ 263 StGBDas OLG Köln hat mehrere Angeklagte, die eine rechtsmissbräuchliche Abmahnungswelle ausgelöst hatten, darunter auch den beteiligten abmahnenden Rechtsanwalt, vom Vorwurf des Betruges freigesprochen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: Ein Vergleichsvorschlag, bei dem beide Parteien auf die Abgabe der Unterlassungserklärung verzichten, spricht nicht für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2013, Az. 2 U 44/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Vorschlag eines Vergleichs zwischen zwei Parteien, die sich wechselseitig wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt haben, welcher den Verzicht auf Unterlassungsansprüche beinhaltet, nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich ist. Werde der Vorschlag davon motiviert, Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen, Wettbewerbsverstöße in Zukunft zu verhindern und weitere kostenträchtige Maßnahmen zu vermeiden, sei nicht von einem Handeln aus sachfremden Motiven auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung: