Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Zur Frage der unzulässigen Behinderung, wenn ein von mehreren Unternehmen beschreibend genutzter Begriff als Marke angemeldet und eingetragen wirdveröffentlicht am 9. November 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 08.08.2012, Az. 2a O 122/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 242 BGB, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas LG Düsseldorf hat sich zu der Frage geäußert, welche Anforderungen an die notwendige Beweisführung (Glaubhaftmachung) zu stellen sind, um zu belegen, dass eine Markenanmeldung bösgläubig, zum Zwecke der Behinderung anderer Marktteilnehmer erfolgt. Im konkreten Fall wurde ein rechtsmissbräuchliches Verhalten verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Sind die Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH rechtsmissbräuchlich?veröffentlicht am 22. August 2012
Derzeit scheint sich eine neue „Abmahnwelle“ durch das Land zu bewegen. Ausgesprochen werden die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen (etwa wegen fehlerhafter AGB-Klauseln) durch die aus dem Filesharing-Bereich (Pornofilme) bekannte Kanzlei Urmann & Collegen, auch unter dem Kürzel U+C bekannt. Sie vertritt die Firma KVR Handelsgesellschaft mbH, welche ihrerseits durch Herrn Frank Drescher als Geschäftsführer vertreten wird. In zahlreichen Foren, aber auch in Blogs von Kanzleien aus dem IT/IP-Bereich finden sich Hinweise auf die schiere Anzahl von Abmahnungen im Namen der KVR Handelsgesellschaft mbH. Auch unserer Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH vor, Tendenz steigend. Aus unserer Sicht sind diverse Anhaltspunkte gegeben, die ein rechtsmissbräuchliches und damit unzulässiges Abmahnverhalten (vgl. § 8 Abs. 4 UWG) nahelegen. Doch nicht jeder Umstand ist geeignet, rechtsmissbräuchliches Verhalten zu belegen: (mehr …)
- BGH: Zu der Frage, ob auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kannveröffentlicht am 10. Juli 2012
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 45/11
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 242 BGB, § 307 BGB, § 308 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 7a BGB; ZPO § 322 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass auch eine Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich geltend gemacht werden kann, die eigentlich interessante Frage aber offen gelassen. Das OLG Hamm war der Rechtsauffassung, dass eine Vertragsstrafe, welche wegen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verwirkt wird, dann nicht gefordert werden kann, wenn die Unterlassungserklärung auf eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung abgegeben wird. Der Senat hatte diese Frage nicht zu entscheiden, da er der Rechtsansicht war, dass die vorliegende Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Im Übrigen hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei den §§ 307 – 309 BGB um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handelt. Er hat dies jedenfalls im Hinblick auf die Klauselverbote der §§ 307, 308 Nr. 1, § 309 Nr. 7a BGB bejaht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Werden Werbesendungen gegen den Willen des Empfängers in Plastikfolie zugestellt, liegt hierin kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 22. Mai 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2011, Az. 25 U 106/11
§ 7 Abs. 1 und 2 UWG, § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 242 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Einwurf von Post-Werbesendungen, die von Plastikfolie umhüllt sind, bei Verbrauchern zulässig ist, auch wenn diese einen Aufkleber mit dem Wortlaut „Keine Werbung in Plastiktüten! Der Umwelt zuliebe!“ auf ihrem Briefkasten angebracht haben. Belästigung mit Plastikfolien sei keine wettbewerbsrechtlich relevante Handlung im Sinne von § 7 Abs. 2 UWG. Für diese Vorschrift sei Voraussetzung, dass die Willensmissachtung gerade in der Aufnötigung von Werbematerial liege. Dazu sei jedoch nicht vorgetragen worden. Eine unzumutbare Belästigung liege ebenfalls nicht vor, da die mit einem Handgriff zu erledigende Entsorgung der Umhüllung dem Durchschnittskunden durchaus zuzumuten sei. Darüber hinaus bejahte der Senat auch ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen der Antragstellerin, denn diese habe die o.g. Aufkleber selbst auf wettbewerbsrechtlich unzulässige Weise in der Region in Umlauf gebracht, um sodann Verteiler von Werbesendungen in Plastikfolien abmahnen zu können. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Auch bei zweiter Abmahnung, nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, kann die Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bestimmt werdenveröffentlicht am 3. März 2012
LG Bochum, Urteil vom 13.07.2010, Az. 12 O 101/10 – rechtskräftig
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass auch bei einer erneuten Abmahnung, die nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung ausgesprochen wird, die Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bestimmt werden kann. Es hielt die Ablehnung einer derart aufgemachten Unterlassungserklärung sogar für rechtsmissbräuchlich. Die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung (OLG Hamm, Az. I-4 U 145/10) wurde vom Berufungskläger auf Anraten des Senats unter dem 03.12.2010 zurückgenommen. Zitat: (mehr …)
- BGH: Die selektive Abmahnung von Nichtmitgliedern durch einen Verband mit dem Angebot, diesen bei Verbandsbeitritt Schutz vor Abmahnungen zu geben, ist rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 25. Februar 2012
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 148/10
§ 8 Abs. 4 UWGDer BGH hat entschieden, dass die selektive Abmahnung von Nichtmitgliedern durch einen Verband mit dem gleichzeitigen Angebot, diesen bei Verbandsbeitritt Schutz vor Abmahnungen zu geben, rechtsmissbräuchlich ist. Auch zur finanziellen Ausstattung von abmahnenden Verbänden verlor der Senat einige Worte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Freiburg: Irreführung – Hinweis auf fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit einer Heilbehandlung ersetzt diesen Nachweis nichtveröffentlicht am 24. Februar 2012
LG Freiburg, Urteil vom 10.6.2011, Az. 12 O 144/10
§ 8 UWG, § 5 Absatz 1 Nr. 1 UWGDas LG Freiburg hat entschieden, dass bei wettbewerbswidriger Werbung für kosmetische Behandlungen (hier: Kaltlaser) die Wiederholungsgefahr nicht durch eine Unterlassungserklärung ausgeräumt wird, in welcher der Werbende sich verpflichtet, die Werbung nicht mehr ohne Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg fortzuführen. Ein solcher Zusatz sei im Gegenteil eher irreführend, weil er als selbstverständlich voraussetze, dass durchaus die behaupteten Zusammenhänge gegeben seien. Letzteres sei jedoch gerade nicht bewiesen, was zulasten der Beklagten gehe. Diese hätte, statt sich zu einem Hinweis auf einen fehlenden wissenschaftlichen Beleg zu verpflichten, tatsächlich (durch einen Sachverständigen) nachweisen müssen, dass die behaupteten Wirkungen zuträfen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG München: Zum Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG, wenn sich der Unterlassungsgläubiger seinen Unterlassungsanspruch abkaufen lässt / Branchenbuch-Betrüger vs. Branchenbuch-Betrüger?veröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG München, Urteil vom 22.12.2011, Az. 29 U 3463/11
§ 138 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG München hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Mitbewerber – auf Grund eines bestehenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs – seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10, hier, und OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Zum Missbrauch der Klagebefugnis / Wer sich den Unterlassungsanspruch abkaufen lässtveröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04
§ 13 Abs. 5 UWG a.F.Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn nach einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sich der Abmahner eine drohende Klage abkaufen lässt. Vorliegend wurde vereinbart, dass die Beklagte zu 1) an die Klägerin mindestens 500.000 Euro zahlen sollte und dass damit die Sache erledigt sein, sich also kein gerichtliches Verfahren mehr anschließen sollte. Das Ziel, sich oder einem Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen, stelle eine sachfremde Erwägung dar, wozu die Klagebefugnis nicht eingeräumt wurde. Diese diene bei der Durchsetzung von Wettbewerbsansprüchen selbst hinsichtlich des unmittelbar Verletzten nicht nur der Durchsetzung von Individualansprüchen, sondern auch der Reinhaltung des Wettbewerbs im Interesse der Mitbewerber. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Bochum: Unterbliebene Weiterverfolgung einer Gegenabmahnung führt zu Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 31. Januar 2012
LG Bochum, Urteil vom 12.10.2011, Az. I-13 O 57/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese mit der Aufforderung verbunden ist, binnen sieben Tagen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sodann der Unterlassungsanspruch aber nicht gerichtsanhängig gemacht wird, vielmehr lediglich versucht wird, den mit der Gegenabmahnung grundsätzlich verbundenen Gebührenerstattungsanspruch gegen den mit der Abmahnung verbundenen Gebührenerstattungsanspruch aufzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
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