Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Jena: Ungültige Rechtsvorschriften in Widerrufsbelehrung sind kein Abmahnungsgrund?veröffentlicht am 4. Oktober 2011
OLG Jena, Beschluss vom 20.07.2011, Az. 2 W 320/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a UWGDas OLG Jena hat entschieden, dass die Angabe von nicht korrekten Rechtsvorschriften in der Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig ist, wenn die Belehrung ansonsten inhaltlich korrekt (hinsichtlich u.a. Beginn und Dauer des Widerrufsrechts) erfolgt. Zwar sei die Widerrufsbelehrung durch die Nennung der falschen Paragrafen nicht eindeutig, allerdings sei eine Absicht, wettbewerbswidrig zu handeln, ausgeschlossen, wenn der Händler die Widerrufsbelehrung sofort nach Hinweis korrigiere. Die Angabe der nicht korrekten Vorschriften sei lediglich auf Grund einer zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderung geschehen, was dem Händler wegen der komplexen Gesetzesmaterie nicht vorgehalten werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: