Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt a.M.: Trotz unterschiedlicher Antragsformulierung können eine Leistungsklage und eine negative Feststellungsklage denselben Streitgegenstand habenveröffentlicht am 28. Januar 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.11.2015, Az. 2-03 O 184/15
§ 256 ZPO; § 3 UWG, § 8 UWGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beurteilung des Streitgegenstandes zweier Klagen nicht nur die Antragsformulierung ausschlaggebend ist. Vorliegend war eine negative Feststellungsklage erhoben worden, mit dem Antrag festzustellen, dass kein Anspruch auf Unterlassung besteht, ein bestimmtes Produkt zu bewerben und/oder in den Verkehr zu bringen. Die Leistungsklage mit umgekehrten Parteien vor einem anderen Gericht war darauf gerichtet, es zu unterlassen, dasselbe Produkt im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken mit nachfolgender Ausstattung anzubieten, anbieten zu lassen, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen. Trotz der unterschiedlichen Formulierung der Anträge handele es sich jedoch um denselben Streitgegenstand, da derselbe Sachverhalt zu Grunde zu legen sei, nämlich die Verwendung bestimmter Etiketten für die streitgegenständlichen Produkte. Auf die Abgrenzung von „Bewerben“, „Anbieten“ und „Inverkehrbringen“ komme es dann nicht an. Da die Leistungsklage nicht mehr einseitig zurückgenommen werden könne, sei die negative Feststellungsklage unzulässig geworden und daher abzuweisen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Die „Gegenabmahnung“ ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 18. November 2013
OLG Hamm, Urteil vom 22.08.2013, Az. 4 U 52/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat erneut entschieden, dass eine sogenannte Gegenabmahnung – also eine Abmahnung, die der Abgemahnte an den Abmahnenden als „Retourkutsche“ verschickt – zulässig und nicht bereits für sich genommen, sondern nur ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Zweite Unterlassungserklärung muss eine höhere Vertragsstrafe enthaltenveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Köln, Urteil vom 11.07.2013, Az. 14 O 61/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass nach Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt und nur durch eine weitere Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann, welche eine höhere Vertragsstrafenbewehrung enthält als die erste. Deshalb könne die zweite Unterlassungserklärung auch nicht nach dem so genannten „Hamburger Brauch“ abgefasst werden, sondern müsse eine konkrete höhere Vertragsstrafenandrohung enthalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Lizenznehmer eines Patents ist an einer Verletzungsklage gehindert, wenn der Patentinhaber selbst geklagt hatveröffentlicht am 17. Mai 2013
BGH, Urteil vom 19.02.2013, Az. X ZR 70/12
§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 265 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 325 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz an einem Patent keine Klage gegen einen Verletzer erheben kann, wenn der Patentinhaber bereits geklagt hat. Solange letztere Klage rechtshängig ist, ist der Lizenznehmer an einer eigenen Durchsetzung seiner Rechte gehindert. Ein Urteil im Prozess des Inhabers wirkt in der Folge auch gegen den Lizenznehmer als Dritten. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Keine Geldentschädigung für ehrverletzende Äußerungen im Prozess – auch nicht bei der Unterstellung von Mordveröffentlicht am 11. Februar 2013
BGH, Urteil vom 28.02.2012, Az. VI ZR 79/11
§ 253 BGB, § 823 BGBDer BGH hat entschieden, dass ehrverletzende Äußerungen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder gegenüber Strafverfolgungsbehörden in einem Ermittlungsverfahren getätigt werden, nicht zu einem Entschädigungsanspruch des Betroffenen führen. Dies gelte auch, wenn im Zivilprozess um die Auszahlung einer Lebensversicherung dem Ehemann der Vorwurf des Mordes als Begründung der Nichtzahlung gemacht werde, soweit die Äußerung der Rechtsverfolgung oder -verteidigung gedient habe. Vorliegend hätten die Umstände die von der Versicherung getätigte Vermutung nicht als fernliegend erscheinen lassen. In einem solchen Fall fehle es für eine Entschädigungsklage am Rechtsschutzbedürfnis, da redliche Äußerungen im Prozess später nicht zu rechtlichen Nachteilen führen dürften. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Einer Unterlassungsklage gegen eine Versicherung, die auf Untersagung von Honorarkürzungen gegenüber Sachverständigen unter Berufung auf pauschale Regularien gerichtet ist, fehlt das Rechtsschutzbedürfnisveröffentlicht am 8. Februar 2013
BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 105/11
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG
Der BGH hat entschieden, dass die Klage der Wettbewerbszentrale gegen einen Haftpflichtversicherer, mit welcher diesem untersagt werden sollte, im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung Sachverständigenhonorare ohne auf den Einzelfall bezogene Prüfung und Begründung allein unter Hinweis auf pauschale Vergütungssätze zu kürzen, auf Grund mangelnden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist. Der Senat führt dazu aus, dass einer Klage auf Unterlassung oder Beseitigung von Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren dienen, grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis fehle, um einen solchen Verfahrensbeteiligten nicht durch Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in seiner Äußerungsfreiheit einzuengen. Dies gelte auch für die Abrechnungspraxis der Beklagten. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Unterlassungsklage fehlt, wenn für einen kerngleichen Verstoß bereits eine Abschlusserklärung abgegeben wurdeveröffentlicht am 29. November 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.04.2012, Az. 6 U 2/11
§ 3 UWG, § 7 UWG, § 12 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Klage auf Unterlassung unzulässig ist, wenn für einen kerngleichen Verstoß zuvor eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, auf welche der Verfügungsbeklagte eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Dadurch entfalle das Rechtsschutzbedürfnis für die Hauptsacheklage, da der Verstoß bereits eingeräumt sei. Vorliegend sei der erneute Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bereits offensichtlich von der zuvor erwirkten Verfügung erfasst gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Wenn die Hauptsacheklage unter Verzicht auf die Rücknahme die negative Feststellungsklage NICHT stopptveröffentlicht am 22. August 2010
LG Bochum, Urteil vom 27.07.2010, Az. I-12 O 56/10
§ 256 Abs. 1 ZPOEine interessante Enscheidung hat das LG Bochum gefällt: Ein Abmahner hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Wettbewerbsverstoßes gestellt, dieser war jedoch, zuletzt vor dem OLG Hamm, zurückgewiesen worden. Der Antragsgegner erhob nunmehr negative Feststellungsklage. Nachdem dem Antragsteller die Feststellungsklage zugestellt worden war, erhob dieser Hauptsacheklage und verzichtete auf die Klagerücknahme. Damit, so die Bochumer Kammer, sei das Feststellungsinteresse aber noch nicht entfallen, insbesondere, wenn der Feststellungsrechtsstreit entscheidungsreif fortgeschritten und die Leistungsklage noch nicht entscheidungsreif sei (BGH NJW 2006, 515 m.w.N.). So liege es im vorliegenden Fall. „Derzeit ist noch nicht absehbar, wann in dem Verfahren vor dem Landgericht Köln eine Entscheidung ergehen wird. Andererseits ist der hiesige Rechtsstreit entscheidungsreif.„ (mehr …)
- BGH: Die Abgabe der Abschlusserklärung nimmt weiteren Unterlassungsklagen von „kerngleichen“ Verstößen das Rechtsschutzbedürfnisveröffentlicht am 9. Juli 2010
BGH, Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 177/10
§ 12 Abs. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Schuldner, der eine einstweilige Verfügung wegen bestimmter Äußerungen erhält und daraufhin eine Abschlusserklärung abgibt, einer auf die Untersagung eines zweiten Schreibens gerichtete weiteren Unterlassungsklage, die sich auf kerngleiche Äußerungen bezieht, das Rechtsschutzbedürfnis entzieht, wenn zwar mit dieser Klage neben den als kerngleich bereits verbotenen Äußerungen weitere dort enthaltene Äußerungen beanstandet werden, die isolierte Untersagung dieser Äußerungen aber nicht begehrt wird. Im Einzelnen: (mehr …)
- KG Berlin: Wenn der Verkäufer um seinen Kaufpreis geprellt wird, kann er das Vermögen des Betrügers unter Arrest stellen lassenveröffentlicht am 8. Februar 2010
KG Berlin, Urteil vom 07.01.2010, Az. 23 W 1/10
§ 111 b StPO; § 263 StGB, §§ 830, 840 BGBDer Antragsgegner hatte sich in diesem Fall über das Internet durch betrügerisches Verhalten Waren mit einem mutmaßlichen Wert von 45.000 EUR verschafft (Eingehungsbetrug). Das Landgericht hatte gemäß § 111 b StPO die so genannte Rückgewinnungshilfe angeordnet. Die Antragsteller hatten darüber hinaus den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen der Antragsgegner angeordnet. Auf die Beschwerde des Antragsgegners gab das Kammergericht dem Arrestantrag statt und erklärte, dass das Sicherungsbedürfnis der Arrestgläubiger durch die Rückgewinnungshilfe nicht entfallen sei. (mehr …)