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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Juni 2010

    KG Berlin, Urteil vom 19.03.2010, Az. 5 U 42/08
    §§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG; 49b Abs. 1 BRAO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Rechtsanwalts mit einer kostenlosen Anfrage nach Deckungsschutz bei Rechtsschutzversicherungen nicht wettbewerbswidrig ist. Auch wenn kostenlose Deckungsanfragen eine weit verbreitete Praxis bei Rechtsanwälten seien, stelle dies keine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar, soweit die Werbeaussage nicht übermäßig hervorgehoben werde. Auch berufsrechtlich stelle die kostenlose Deckungsanfrage keine unzulässige Gebührenunterschreitung dar. Zwar möge es Konstellationen geben, wo der Rechtsanwalt „leer ausgeht“, dies stelle aber wettbewerbsrechtlich lediglich eine Bagatelle dar. Zum Volltext:

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