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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 12. November 2015

    OVG NRW, Beschluss vom 08.12.2014, Az. 13 A 1504/14
    § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 LFGB

    Das OVG NRW hat entschieden, dass grundsätzlich die für Lebensmittelüberwachung zuständige Behörde auf Feststellung klagen kann, dass ein Lebensmittelhersteller eine irreführende Etikettierung verwendet hat (hier: „Bourbon-Vanille“ in Speiseeis). Habe der Hersteller jedoch die Etikettierung schon vor geraumer Zeit korrigiert (hier: 19 Monate vor Klageerhebung), sei eine Klage unzulässig, soweit nicht ein besonderes Interesse an der Feststellung des vergangenen Rechtsverhältnisses dargelegt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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