Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: AGB im kaufmännischen Verkehr mit Auslandsbezugveröffentlicht am 16. Oktober 2015
OLG Hamm, Urteil vom 19.05.2015, Az. 7 U 26/15
§ 305 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGB; Art. 14 CISG; Art. 5 Abs. 1 EuGVVO, Art. 23 Abs. 1 S. 3 EuGVVODas OLG Hamm hat entschieden, dass im kaufmännischen Verkehr mit einem ausländischen Vertragspartner der Hinweis auf die Geltung von AGB in der Verhandlungssprache für die Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreichend ist. Der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst müsse nur auf ausdrückliches Verlangen des Vertragspartners in der Verhandlungs- oder einer Weltsprache vorgelegt werden. Des Weiteren war das Gericht der Auffassung, dass eine Klausel zur Vereinbarung eines Erfüllungsortes im kaufmännischen Verkehr keine überraschende Klausel sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Oldenburg: AGB-Klausel, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage vorsieht, ist im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern unwirksamveröffentlicht am 3. November 2014
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2014, Az. 6 U 113/14
§ 307 Abs. 1 und 2 BGBDas OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Rechtswahlklausel in Online-Handels-AGB, die ausschließlich deutsches Recht als Vertragsgrundlage bestimmt, unwirksam im Rechtsverkehr mit nicht in Deutschland ansässigen Verbrauchern ist. Richteten sich Angebote eines Onlinehändlers auch an Verbraucher im Ausland, müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher nicht der durch zwingende Vorschriften oder Richterrecht gewährte Schutz seines Aufenthaltslandes entzogen werden solle, anderenfalls seien die AGB nicht klar und verständlich.