Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Hessischer VGH: Wird der Gemeindevertreter vom Bürgermeister beleidigt, so steht für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nur der Weg zum Verwaltungsgericht, nicht zum Zivilgericht offenveröffentlicht am 31. Juli 2012
Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2012, Az. 8 E 1067/12
§ 40 Abs. 1 S. 1 VwGODer Hessische VGH hat entschieden, dass angebliche Verletzungen des Persönlichkeitsrechts eines Gemeindevertreters durch den Bürgermeister der Gemeinde nicht dem Zivilrecht zuzuordnen sind. Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergebe sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben habe, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt … als Organträger zugerechnet werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Abmahner muss das Wettbewerbsverhältnis nachvollziehbar darlegenveröffentlicht am 19. Mai 2009
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.02.2009, Az. 3 W 161/08
§ 93 ZPO
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Abmahnungsopfer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung einstweilen verweigern kann, solange die Aktivlegitimation des Abmahners nach den Angaben in der Abmahnung nicht festgestellt werden kann. Erforderlich sei lediglich, dass die abgemahnte Partei in Aussicht stelle, nach Überprüfung des Angebots in angemessener Frist die notwendigen Erklärungen abzugeben und hierfür auch ausreichend Zeit bestünde. Im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen einer analogen Anwendung von § 93 ZPO erfüllt, da die abgemahnte Partei keinen Anlass zur Beschreitung des Rechtswegs gegeben und den Anspruch durch die zeitgleich mit der Einlegung des Widerspruchs abgegebene Unterlassungserklärung auch sofort anerkannt habe. (mehr …)