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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2015

    AG Regensburg, Urteil vom 08.12.2015, Az. 3 C 451/14
    § 104 UrhG, § 12 ff. ZPO, § 32 ZPO, § 105 Abs. 2 UrhG, § 45 Abs. 1 GZVJu, § 23 GVG, § 249 BGB, § 826 BGB, 13 RVG

    Das AG Regensburg hat entschieden, dass die RedTube-Abmahnungen des ehemaligen Rechtsanwalts Thomas Urmann rechtswidrig sind und dieser den Abgemahnten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 12. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 310 O 460/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 44a Nr. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Website redtube.com einen Anspruch auf Unterlassung der kürzlichen Abmahnungen durch die The Archive AG haben. Begründet wurde dies zum einen damit, dass die in der Abmahnung begehrte Unterlassungsverpflichtung zu weitreichend formuliert gewesen sei. Das Unterlassungsverlangen richte sich (bzgl. des in der Abmahnung benannten Films) auf das Unterlassen des Streamings als solches. Damit erfasse das Unterlassungsverlangen auch denjenigen Fall, dass ein Streaming einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage erfolge. Das Streaming sei aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt werde. Zum anderen sei die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen werde, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich werde, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, sei auch sonst nicht ersichtlich. Es sei aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollten gutgläubige Nutzer geschützt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 228 O 173/13
    § 3 Nr. 30 TKG, § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat einen Antrag der The Archive AG auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ablehnend entschieden. Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Der Antrag knüpfe an einen Download des geschützten Werks und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG an. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters fehle es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden könne, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliege, bei dem streitig sei, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt würden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Pressebericht der Frankfurter Rundschau (hier) hat die Betreiberin der Porno-Plattform redtube.com nach der Aufsehen erregenden Abmahnungswelle der Schweizer Firma The Archive AG wohl vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG erwirkt, nach welcher diese keine weiteren Abmahnungen mehr wegen illegalen Streamings von Redtube-Inhalten (gegenwärtig durch die Kanzlei U+C) versenden darf. Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, wird mit den Worten zitiert: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“.

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas LG Köln weist mit Pressemitteilung PM 18/13 vom 10.12.2013 „aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu den im Namen der „The Archive AG“ ausgesprochenen Abmahnungen“ auf bestimmte Aspekte der Auskunftsersuchen zu dieser Abmahnwelle hin, wobei sich die Pressemitteilung aber im Ergebnis auf die Zusammenfassung der Verfahrensabläufe und eine Virenwarnung beschränkt. Zu der Frage, ob die Kammern erkannt hätten, dass es sich um Streaming und nicht um Filesharing handelte, äußert sich die Pressemitteilung nicht. Zum Volltext der Pressemitteilung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2013

    Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die aktuelle urheberrechtlich motivierte Abmahnwelle der Kanzlei Urmann + Collegen / U+C (hier) zu mindestens einem Trittbrettfahrer geführt hat. Der Betreffende versendet E-Mails, die angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei U + C stammen. Als Anlage zu der E-Mail findet der Empfänger ein sog. ZIP-Archiv mit „Beweisdaten sowie die Bankdaten“. Beim Öffnen / Entpacken des Archivs wird ein Windows-Virus aktiviert, der den Nutzer-PC befällt. Bitte prüfen Sie genauestens, ob es sich um eine Spam-E-Mail handelt oder tatsächlich um eine Abmahnung der Kanzlei U+C. Die uns vorliegenden Abmahnungen sind sämtlich per Briefpost zugestellt worden.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDerzeit mahnt die Kanzlei U + C Internetnutzer ab, die über die Website RedTube sog. Streams mit pornographischem Inhalt betrachtet haben. Es handelt sich u.a. um das Werk „Hot Stories“ des Unternehmens The Archive AG. Beim Streaming werden die gestreamten Videofilme vom Nutzer nicht vor dem Betrachten auf den eigenen PC heruntergeladen, sondern nur insoweit in den Zwischenspeicher des jeweiligen PCs heruntergeladen, dass ein Betrachten „im Internet“ möglich ist. (mehr …)

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