Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Das Betrachten von Videostreams stellt KEINE Urheberrechtsverletzung dar (I) / Redtube-Abmahnungen der The Archive AGveröffentlicht am 27. Januar 2014
LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
§ 16 UrhG, § 44a Nr. 2 UrhG, § 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass das Betrachten von Video-Streams noch keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Zitat: „Die Kammer neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein bloßes „Streaming“ einer Video-Datei grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine unerlaubte Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG darstellt, wobei diese Frage bislang noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt ist. Eine solche Handlung dürfte vielmehr bei nur vorübergehender Speicherung aufgrund einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage regelmäßig durch die Vorschrift des § 44a Nr. 2 UrhG gedeckt sein (vgl. Busch, GRUR 2011, 496; Stolz, MMR 2013, 353).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier). Zur Pressemitteilung 2/14 des LG Köln: (mehr …)