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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.07.2014, Az. 6 U 133/13
    § 5 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für einen Telekommunikationstarif, der nur regional beschränkt verfügbar ist (nur in Ballungsräumen), ein deutlicher Hinweis darauf erfolgen muss. Es reiche nicht aus, eine Information in einem Fußnotentext zur Verfügung zu stellen, der einer Preisangabe zugeordnet ist und auch mit Hinweisen zur Preisgestaltung beginnt. Ohne weitere Hervorhebung sei die Beschränkung dann nicht hinreichend erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 17.01.2013, Az. T-355/09
    Art. 42 Abs. 2 S. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 42 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich eine geringe Anzahl von Backwaren in einer einzigen Konditorei in symbolischer Menge kennzeichne, nicht ernsthaft im Sinne des Markenrechts benutzt werde. Eine Marke werde nur dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die darin bestehe, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren, benutzt werde, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern. Vorliegend sei dies nicht der Fall, so dass der Widerspruch gegen eine später angemeldete ähnliche Marke erfolglos blieb. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Oktober 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 111/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 u. 2 PAngV; Art. 22 Abs. 1 Buchst. i, Abs. 2 und Abs. 5 Richtlinie 2006/123/EG

    Der BGH hat entschieden, dass eine deutschlandweit tätige Autovermietung nicht verpflichtet ist, Verzeichnisse mit den Preisen für ihre wesentlichen Leistungen in ihren jeweiligen Geschäftsräumen anzubringen. Die Ausnahmeregelung des § 5 Abs. 2 PAngV komme hier zum Tragen, da auf Grund der Vielzahl von angebotenen Leistungen umfassende Preisverzeichnisse erstellt würden, in denen sich nicht auf die wesentlichen Leistungen beschränkt würde. Eine Differenzierung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Leistungen sei bei dem angebotenen Leistungsspektrum auch kaum möglich. Die Möglichkeit, das Preisverzeichnis vor Ort an einem Rechner einzusehen, reiche für den Ausnahmetatbestand des § 5 Abs. 2 PAngV auch aus, es müsse nicht in körperlicher Form vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. August 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Nürnberg, Urteil vom 07.06.2011, Az. 3 U 2521/10
    §§ 3 Abs. 1 und 3, 4 Nr. 1, 4 Nr. 10, 4 Nr. 3, 6 Abs. 2 Nr. 5, 5 Abs. 1 Satz 2 UWG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass eine von einer Brauerei gewählte „Bierkönigin“ als „Oberpfälzer Bierkönigin“ bezeichnet werden darf, auch wenn sie nur besagte Brauerei repräsentiert. Es liege keine unlautere Werbung vor, auch wenn die Vorstellung des Verbrauchers durch die regionale Bezeichnung fehlgeleitet werden könne. Dies allein reiche jedoch nicht aus, um die angegriffene geschäftliche Handlung der Beklagten unzulässig zu machen. Es gebe keine Grundlage für eine fehlende Lauterkeit: Es handele sich nicht um eine Werbung mit einem Gütezeichen o.ä., welche eine Genehmigung erfordere; eine Behinderungabsicht oder ein unsachlicher Einfluss könne nicht festgestellt werden; eine Irreführung über das Unternehmen des Werbenden liege ebenfalls nicht vor, ebensowenig wie eine herabsetzende vergleichende Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Thüringen, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 1 Ws 445/09
    §§ 126, 127, 151 MarkenG

    Das OLG Thüringen in Jena hat entschieden, dass eine geografische Herkunftsangabe an einem Produkt, die nicht mit der tatsächlichen Herkunft übereinstimmt, mit einem erklärenden Zusatz versehen werden muss. Die Betroffene war Inhaberin der Wort-/Bildmarke „Lausitzer Früchte“, unter der sie ihre Produkte vertrieb. Dabei stammten die Produkte zu einem Teil aus dem Ausland, z.B. Gewürzgurken aus der Türkei. Das Gericht sah darin eine mögliche Gefahr der Irreführung von Verbrauchern, da sich auf dem Etikett kein Hinweis fand, dass die Ware tatsächlich aus der Türkei stammt. Zwar verwende die Betroffene die Bezeichnung „Lausitzer Früchte“ nicht als Herkunftsangabe, sondern als Marke, was sie auch durch das Zeichen

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    ® verdeutliche. Jedoch könne die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft des Produkts hervorrufen, wobei auf die berechtigten Erwartungen eines verständigen Verbrauchers abzustellen sei. Dabei setze der Begriff der geografischen Herkunftsangabe nicht voraus, dass der Verkehr mit dem angegebenen oder suggerierten Herkunftsort regionale Besonderheiten verbinde, die für die Qualität der Ware oder die Art ihrer Produktion bedeutsam sein könnten. Zum Schutz vor Irreführung verlangte das Gericht, dass die Betroffene entlokalisierende Zusätze oder Ergänzungen (etwa die Angabe des Produktionsortes, hier: Türkei) in ihre Etiketten aufnimmt.

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    OLG Köln, Urteil vom 18.12.2009, Az. 6 U 60/09
    § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung mit Testergebnissen aus einer Zeitschrift dann irreführend sein kann, wenn die Testergebnisse aus dem Zusammenhang gerissen werden und so geeignet sind, einen unrichtigen Eindruck zu vermitteln. Im streitigen Fall hatte ein Kabelbetreiber, der nur in einigen Ballungsregionen in Deutschland seine Dienste anbot, u.a. damit geworben, dass er hinsichtlich der Anschlussgeschwindigkeit „im Deutschland Durchschnitt“ vorne liege. In dem vom Beklagten verteilten Faltblatt waren verschiedene Testergebnisse aus Computerzeitschriften abgedruckt, z.B. „Computer Bild hat gemessen: Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2.000, 6.000 und 16.000) hinweg liegt … vorn.“ und „In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen.“.  Diese Aussagen seien irreführend, da dem Verbraucher entgegen den tatsächlichen Gegebenheiten eine überregionale Verfügbarkeit des Angebots der Beklagten und ein Spitzenplatz gerade der Beklagten bei allen Anschlussgeschwindigkeiten suggeriert werde. Wer sich als Telekommunikationsdienstleister mit seinem Angebot auf örtlich begrenzte Ballungsgebiete beschränke, dem gebühre nach allgemeinem Verständnis selbst dann nicht der erste Platz „im Deutschland-Durchschnitt“, wenn er in diesen Gebieten Spitzenergebnisse bei den Datenübertragungsgeschwindigkeiten erziele und der daraus errechnete Mittelwert über dem Durchschnittsergebnis aller anderen Anbieter in Deutschland liege. Zum Volltext:

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  • veröffentlicht am 26. November 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 09.11.2006, Az. 3 U 58/06
    § 14 Absatz 2 Satz 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat ausgeführt, dass nicht jeder im Internet vorzufindende Verstoß nach dem Prinzip des „fliegenden Gerichtsstandes“ verfolgt werden kann. Vorliegend ging es um die Bewerbung einer Digitalkamera, bei der die angegebene Ersparnis um 40,00 EUR über der tatsächlichen Ersparnis gelegen hatte. Zwar sei im Hinblick auf Internet-Werbung  Begehungsort jeder Ort, an dem die Werbung bestimmungsgemäß abgerufen werden könne. Darüber hinaus müsste die Werbung in wettbewerblich relevanter Weise verbreitet worden sein, d.h. die wettbewerblichen Interessen der Parteien müssten (auch) im Bezirk des angerufenen Gerichts (hier: des LG Hamburg), aufeinander gestoßen sein. Im Falle eines Verstoßes gegen § 5 UWG komme es gleichermaßen nach Auffassung des Senats darauf an, ob in Hamburg eine relevante Irreführung Dritter möglich sei (OLG Hamburg, Urteil vom 19.06.2003, Az. 3 U 204/02, Seite 5; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2003, 257, 258 = MDR 2003, 587 – Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Internet-Werbung). (mehr …)

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