Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Erfordernissen eines designrechtlichen Schutzes für ein Reifenprofilveröffentlicht am 14. Mai 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2014, Az. 6 U 254/12
§ 1 aF GeschmMG; § 4 Nr. 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein bestimmtes Reifenprofil dem designrechtlichen (früher: geschmacksmusterrechtlichen) Schutz unterfallen und auch wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen geschützt sein kann. Dafür müsse das Profil einen Grad an Eigentümlichkeit bzw. besonders charakteristische Merkmale aufweisen, denen eine schöpferische Tätigkeit zu Grunde liege, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgehe. Im vorliegenden Falle sei dies zu verneinen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: