Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Unwahre Aussagen zur Leistung eines Staubsaugers sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 29. Oktober 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2014, Az. 14c O 92/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines beutellosen Staubsaugers mit Aussagen wie z.B. „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen“ oder „Optimale Reinigungsergebnisse auf allen Böden“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese nachprüfbaren Aussagen objektiv unwahr sind. Das Nichtzutreffen der getätigten Aussagen sei durch die Antragstellerin glaubhaft gemacht worden, so dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen zu untersagen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.