Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Rostock: Auch bei Kreuzfahrten darf die Anzahlung grundsätzlich nicht mehr als 20 % des Reisepreises betragenveröffentlicht am 22. Juli 2015
OLG Rostock, Beschluss vom 06.05.2015, Az. 2 U 22/14
§ 307 BGBDas OLG Rostock hat bestätigt, dass Reiseveranstalter in der Regel nur eine Anzahlung bis zu 20 Prozent des Reisepreises verlangen dürfen und entschieden, dass diese Grundsätze auch für Kreuzfahrten gelten. Höhere Anzahlungen seien nur zulässig, wenn der Veranstalter dadurch keinen Liquiditätsvorteil erhalte, sondern im Zusammenhang mit der konkreten Reise entstehende, eigene Aufwendungen abdecken oder fällige Forderungen Dritter bedienen müsse. In der Folge wurde dem Kreuzfahrtveranstalter AIDA Cruises untersagt, unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 35 oder sogar 50 Prozent des Reisepreises zu verlangen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Angemessenheit der Anzahlungsklauseln bei Reise-AGBveröffentlicht am 25. März 2015
BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 13/14
§ 651a Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 und 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Anzahlung von bis zu 20% des Reisepreises bei Abschluss eines Reisevertrags nicht unangemessen und eine solche Festlegung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters daher wirksam ist. Höhere Anzahlungen könnten nur dann gefordert werden, wenn der Veranstalter bei Vertragsschluss bereits eigene Aufwendungen erbringen oder Forderungen erfüllen müsse, die der Erfüllung des Reisevertrages dienen. Der Restpreis für die Reise könne in einem Zeitraum bis 30 Tage vor Reiseantritt gefordert werden. Eine frühere Fälligkeit benachteilige den Verbraucher in unangemessener Weise. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: AGB-Klausel einer Fluggesellschaft über die Entrichtung der vollen Vergütung bei Buchung ist unzulässigveröffentlicht am 20. Februar 2015
OLG Celle, Urteil vom 18.12.2014, Az. 13 U 19/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 309 Nr. 2a BGB, § 320 BGB, § 641 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Fluggesellschaft, welche die Fälligkeit des vollen Flugpreises bei Buchung vorsieht, unwirksam ist. Dem Kunden werde damit das volle Vergütungsrisiko aufgebürdet und seinen berechtigten Interessen nicht ausreichend Rechnung getragen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Reiserecht – Unwirksame AGB-Klauseln zu Anzahlung und Rücktrittspauschalenveröffentlicht am 17. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2014, Az. I-6 U 161/13
§ 1 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines Reiseveranstalters zur Anzahlung und Fälligkeit des Reisepreises sowie zur Zahlung von Pauschalen bei einem Rücktritt vom Reisevertrag unwirksam sind. Es handele sich insbesondere um diese Bestimmungen: „Sofort nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung wird die vereinbarte und auf der Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung fällig. Diese beträgt 30 % (auf volle EURO aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung […] Die Restzahlung wird 40 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.„ und „In der Regel […] betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Fall Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: [Auflistung]„. Diese Klauseln benachteiligten Verbraucher unangemessen. Eine vollständige Zahlung des Reisepreises längere Zeit vor Beginn der Reise nehme dem Verbraucher jegliches Druckmittel. Hinsichtlich der Rücktrittspauschalen seien die Berechnungsgrundlagen nicht dargelegt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Vorauszahlungspflicht bei Flugbuchungen in AGB unzulässigveröffentlicht am 2. April 2014
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.01.2014, Az. 2-24 O 151/13
§ 1 UKlaG, § 4 UKlaG; § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 641 Abs. 1 BGB, § 646 BGBDas LG Frankfurt hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Luftfahrtunternehmens „Die Bezahlung ist bei Buchung in voller Höhe fällig. […] Da die Bezahlung bei Buchung in voller Höhe fällig ist, erfolgt die Belastung Ihrer Kreditkarte bzw. der Einzug des Flugpreises sofort“ unwirksam ist, da sie Verbraucher unangemessen benachteiligt. Die komplette Vorauszahlung des Flugpreises, unabhängig davon, wann der Flug gebucht werde, widerspreche dem gesetzlichen Leitbild des Werkvertrages, um den es sich hier handele. Das Interesse des Luftfahrtunternehmens an Liquidität rechtfertige die Klausel nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: AGB-Klausel, die die Vorauszahlung des gesamten Reisepreises bis 90 Tage vor Reisebeginn fordert, ist unzulässigveröffentlicht am 23. Oktober 2012
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 UKlaG, § 307 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseanbieters, die vom Kunden die Restzahlung auf den gesamten Reisepreis bis 90 Tage vor Reisebeginn verlange, rechtswidrig ist. Dieser frühe Fälligkeitstermin benachteilige den Kunden in unangemessener Weise, was auch nicht von einem überwiegenden Interesse des Reiseveranstalters gedeckt sei. Das Vergütungsrisiko werde dem Kunden bereits in voller Höhe zu einem Zeitpunkt auferlegt, an dem noch nicht absehbar sei, ob die Gegenleistung, nämlich die Reise ca. 3 Monate später, tatsächlich erbracht werden könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)