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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. November 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2014, Az. 6 U 148/13
    Art. 23 Abs. 1 S. 4 EGV 1008/2008

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das „Opt-in“-Erfordernis für fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen auch dann erfüllt ist, wenn dem Nutzer während des Buchungsvorgangs sowohl die Möglichkeit, sich für die Zusatzleistung zu entscheiden, als auch die Möglichkeit, die Buchung ohne Inanspruchnahme der Zusatzleistung fortzusetzen, als klare und gleichwertige Alternative angeboten wird. Unter diesen Umständen sei es als Ausgestaltung möglich, dass die Buchung nur fortgesetzt werden könne, wenn der Nutzer sich entweder für oder gegen die Zusatzleistung (z.B. Reiseversicherung) entschieden habe. Im vorliegenden Fall sei das Erfordernis der Klarheit jedoch nicht erfüllt gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Juli 2014

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.01.2014, Az. 2-06 O 379/13
    § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 4 VO (EG) 1008/2008

    Das LG Frankfurt hat in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen ein Flugunternehmen entschieden, dass eine Online-Flugbuchung, bei der sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen eine Reiseversicherung entscheiden müsse, unzulässig ist. Der Buchungsschritt, der das Angebot einer Reiseversicherung enthielt, konnte nicht ohne Treffen einer Auswahl (entweder für oder gegen eine Versicherung) verlassen werden. Ein solch aktiv erforderlicher „Opt-out“ verstoße gegen Verbraucherschutzvorschriften, zumal durch den Hinweis „Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden!“ eine Drohkulisse aufgebaut werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Oktober 2010

    OLG Dresden, Urteil vom 17.08.2010, Az. 14 U 551/10
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG;
    Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Anbieter von Flügen im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs zusätzlich zum Flugpreis eine vorher nicht angekündigte sogenannte „Servicegebühr“ ausweist oder/und eine Reiseversicherung als erwünscht voreingestellt ist, was der Kunde ggf. rückgängig zu machen hat. Betroffen war das Flugbuchungsportal www.fluege.de. Seit November 2008 gelten europaweit Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen, hier: Art. 23 VO (EG) Nr. 1008/2008. Diese Vorschrift lautet: (mehr …)

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