Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung entfällt nicht, wenn der Konkurrent die Wettbewerbsverletzung erst 2 Jahre nach Relaunch eines Produkts bemerktveröffentlicht am 29. Januar 2014
OLG Köln, Urteil vom 13.12.2013, Az. 6 U 100/13
§ 12 Abs. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Vermutung der Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht widerlegt ist, weil das beanstandete Produkt bereits 2 Jahre zuvor „relauncht“ wurde. Es komme allein auf die Kenntnis des Antragstellers an. Vorliegend sei diese erst ca. 2 Jahre nach der Produktwiedereinführung gegeben gewesen. Eine grob fahrlässige Unkenntnis habe nicht vorgelegen, da keine Pflicht zur Beobachtung des Marktes auf Verstöße von Konkurrenten bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- Quelle ist tot, es lebe Quelle! / Das Versandhaus kommt zurückveröffentlicht am 11. März 2010
Nach einem Bericht der Zeitschrift Werben & Verkaufen will die Otto-Gruppe dem 2009 in die Insolvenz gegangenen Versandhändler Quelle neues Leben einhauchen. Die derzeit noch ein Baustellen-Dasein fristende Domain quelle.de soll in Zukunft mit einem Onlineshop besetzt werden. Gedacht ist auch an ein Revival des bekannten Quelle-Katalogs. Otto hatte sich 2009 die Namensrechte an Quelle gesichert und muss, kartellrechtlich bedingt, bei der Fortführung des Geschäfts lediglich auf die frühere Quelle-Hausmarke „Universum“ verzichten. Dagegen bleiben die „Privileg“-Produkte im Sortiment (W&V).
- E-Tail-GmbH und BUG AG jetzt doch wieder am Start?veröffentlicht am 11. Februar 2009
Die Reseller News berichten über einen Relaunch der Websites „norsk-it.de“ und „eBug-europe.com“. Nachdem über die Firma BUG AG und ihre Tochtergesellschaft, die E-Tail GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, habe der Chef des Unternehmens, Christian Böhme, der Geschäftsführer dieser Unternehmen, als Inhaber der Namensrechte an den Onlineshops diese als .de-Domains neu registrieren lassen. Als Domaininhaber, so Reseller News, nenne die Denic-Auskunft Böhme mit seiner Wohnadresse auf Teneriffa, als Ansprechpartner fungiere der Alfelder Rechtsanwalt Jan Scharffetter, der bereits bei der von der BUG AG initiierten Abmahnwelle mit dem Firmenchef zusammengearbeitet habe. Betrieben würden die Onlineshops von der Computer Components GmbH mit dem Geschäftsführer Ingo Axel. Das Unternehmen mit Sitz im rund 30 Kilometer von Alfeld entfernten Bockenem sei bereits im August 2007 als Panda Internethandels GmbH gegründet worden, habe bisher aber ein Schattendasein geführt (ResellerNews). Die oben genannten Onlineshops wollen „in wenigen Tagen“ starten.