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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. Januar 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012, Az. 3 U 22/12
    § 323 BGB, § 326 Abs. 5 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass dem Käufer eines 17 Jahre alten Mercedes-Benz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (hier: Rücktritt) verwehrt bleibt, wenn er vorhandene Mängel selbst beseitigt. Die bisherige Rechtsprechung sah dies nur für den Fall vor, dass der Verkäufer (!) die Mängel bereits beseitigt hatte. Zur Pressemitteilung 01/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2011

    AG Blomberg, Urteil vom 20.04.2011, Az. 4 C 324/10
    § 281 Abs. 1 BGB, § 307 BGB

    Das AG Blomberg hat entschieden, dass eine Klausel in den AGB eines Leasinggebers für Pkw unwirksam ist, die besagt, dass der Leasingnehmer in dem Fall, in dem das Fahrzeug nicht in einem bestimmten Zustand [verkehrs- und betriebssicher, fahrbereit, frei von Schäden] zurückgegeben werde, die Kosten übernehmen müsse, die erforderlich seien, um das Fahrzeug in einen ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand versetzen zu lassen. Eine solche Bestimmung erachtete das Gericht als nicht vereinbar mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Bestimmung, von der die Klausel abweiche. Denn das Gesetz sehe vor, dass für einen Schadensersatzanspruch dem Beklagten erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder nach Erfüllung zu bestimmen gewesen sei, wenn eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht werde. Stattdessen habe die Klägerin jedoch sogleich ein Schadensgutachten in Auftrag gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 34/08
    §§
    323, 346 Abs. 1, 398, 413, 437 Nr. 2 1. Alt., 440 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass der kostenlose Reparaturversuch eines Händlers dazu führt, dass die Mangelhaftigkeit der Ware zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestritten werden kann. Der Kunde des Händlers hatte dessen mehrfache kostenlose Reparaturversuche zum Anlass genommen, vom Vertrag zurückzutreten. In dem darauf folgenden Gerichtsverfahren, in welchem der Onlinehändler die fehlende Rücktrittsberechtigung des Kunden festgestellt wissen wollte, bestritt der Händler auch die Mangelhaftigkeit der Ware. Dies, so das Oberlandesgericht, könne er nach seinen vorausgegangenen Reparaturversuchen aber nach Treu und Glauben nicht mehr.

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  • veröffentlicht am 18. November 2008

    BGH, Urteil vom 08.01.2008, Az. X ZR 97/05
    §§ 269, 439, 635 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die Nachbesserung einer Sache auf Grund eines Gewährleistungsanspruchs bei Vorliegen eines Mangels im Zweifel an dem Ort durchzuführen ist, an dem die Sache sich vertragsgemäß befindet. Liegen anderweitige Absprachen der beteiligten Parteien vor, sind diese im Bestreitensfall dem Gericht nachzuweisen. Sowohl die Kosten der Nachbesserung als auch die Transportkosten sind vom gewährleistungspflichtigen Unternehmer zu tragen.

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