Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Zum Aufwendungsersatz bei unberechtigter urheberrechtlicher Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhGveröffentlicht am 5. Oktober 2015
LG München I, Urteil vom 27.07.2015, Az. 7 O 20941/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9c UWG, § 823 BGB, § 71 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97a UrhGDas LG München I hat entschieden, dass bei der Nutzung einer zweidimensionalen Fotografie eines Produktcovers keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, da in einem solchen Werk keine künstlerische Leistung liege, sondern nur eine technische Reproduktion. Der Abgemahnte verlange daher, so die Kammer, zu Recht die Erstattung seiner ihm außergerichtlich entstandenen Anwaltskosten zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Berlin: Kein Schadensersatz für East-Side-Gallery-Künstler nach Sanierungveröffentlicht am 25. Juni 2012
LG Berlin, Urteil vom 07.02.2012, Az. 15 O 199/11
§§ 12 ff UrhG
Das LG Berlin hat entschieden, dass ein Künstler, der dem Land Berlin die Zerstörung seines Werkes an der so genannten East-Side-Gallery (ein 1,3 Kilometer langes Stück der originalen Hinterlandmauer) im Rahmen von Sanierungsarbeiten vorwarf, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Künstler warf Berlin vor, sein Bild „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ bei der Sanierung der Mauer-Reste nahe der Oberbaumbrücke mutwillig zerstört zu haben und sah sich dadurch in seinem Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt. 2009 sollte die blass und bröckelig gewordene Ausstellung restauriert werden, wobei die Künstler die Möglichkeit erhielten, ihre Bilder neu zu malen, anderenfalls sie mit der Zerstörung oder Reproduktion durch Dritte rechnen müssten. Der streitbare Künstler hatte die Neuschaffung seines Bildes abgelehnt, da „das geistige Band zwischen ihm und seinem Mauerbild irreversibel zerschnitten“ gewesen sei.