Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Düsseldorf: Die Bewerbung eines Ferienhauses unter der Domain „www.resort-B.eu“ ist irreführendveröffentlicht am 16. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2014, Az. I-2 U 30/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Ferienhauses unter einer Internetadresse „www.resort-B.eu“ irreführend und daher zu unterlassen ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn auf dem Gelände, auf dem sich das Ferienhaus befindet, in Zukunft ein Resort mit z.B. gastronomischen, Wellness- und sonstigen Freizeiteinrichtungen geplant sei. Sei das Ferienhaus jedoch (noch) nicht Teil einer solchen Anlage, werde der Verbraucher über die Gegebenheiten getäuscht. Zum Volltext der Entscheidung: