Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Sog. Abstracts zu Buchrezensionen Dritter können urheberrechtswidrig sein / Ein Urteil mit offenem Ende – perlentaucher.deveröffentlicht am 6. Dezember 2010
BGH, Urteil vom 01.12.2010, Az. I ZR 12/08
§§ 24 Abs. 1 UrhGDer BGH hat laut Pressemitteilung entschieden, dass die urheberrechtliche Zulässigkeit einer Verwertung von sog. Abstracts, mit denen Buchrezensionen von Zeitungsverlagen stark verkürzt wiedergegeben werden, allein davon abhängt, ob es sich bei den Zusammenfassungen um selbständige Werke handelt, die in freier Benutzung der Originalrezensionen geschaffen worden sind. In diesem Fall dürften sie gemäß § 24 Abs. 1 UrhG ohne Zustimmung der Urheber der benutzten Werke verwertet werden dürfen. Die Beklagte, das Kulturmagazin „perlentaucher.de“, hatte den Internet-Buchhandlungen „amazon.de“ und „buecher.de“ Lizenzen zum Abdruck ihrer Abstracts erteilt. Geklagt hatten die Verlage der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und der „Süddeutsche[n] Zeitung“. Gewonnen ist durch die Entscheidung des BGH allerdings noch nicht viel, da die Vorinstanz nun zu prüfen hat, in welchem Ausmaß die Abstracts originelle Formulierungen der Originalrezensionen übernommen haben. Erst wenn diese Angelegenheit erneut durch die Vorinstanzen geführt worden und der BGH erneut mit der Angelegenheit befasst wird, was nicht auszuschließen ist, dürfte ein Erkenntniswert gegeben sein, welche Maßstäbe an die notwendige Eigenständigkeit der Formulierungen/Texte anzulegen sind. (mehr …)
- Onlinehandel: Was andere Käufer meinten, ist für die unentschlossenen Käufer entscheidendveröffentlicht am 10. Dezember 2009
Nach einer Studie der Firma Fittkau & Maaß Consulting sind von Käufern verfasste Produktrezensionen in den Augen noch nicht entschiedener Käufer ein ernsthafter Entscheidungsgrund für oder gegen eine bestimmte Ware. 46 % der befragten Internet-Nutzer stimmten der Aussage „Nutzermeinungen/-bewertungen im Internet sind informativer als andere Informationsquellen“ zu. Nur 12% der Nutzer lehnten die Aussage ab. 41% der Befragten hielten die meisten Nutzermeinungen für „glaubwürdiger als andere Informationsquellen“. Diese Aussage wiederum lehnten nur 17% der Befragten ab (JavaScript-Link: Studie).