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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2011

    OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 86/03 – nicht rechtskräftig
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Kugelform der „Rocher“-Pralinen nicht per se markenrechtlich geschützt ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 09.07.2009, Az. I ZB 88/07
    §§ 3 Abs. 2, 8 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Eintragung einer Pralinenform als (dreidimensionale) Marke zulässig war oder die beantragte Löschung durchzuführen sei. Streitig war dabei die Form der bekannten „Rocher“-Praline von Ferrero. Das Bundespatentgericht war in der Vorinstanz der Auffassung gewesen, dass die Form der Praline keine Unterscheidungskraft aufweise, da der Verkehr allgemein in der Form der Ware keinen Herkunftshinweis sehe. Auch im konkreten Fall sei dies nicht gegeben. Die Kugelform sei eine häufig bei Pralinen verwendete Form und die raspelige Oberfläche werde vom Verkehr lediglich als Hinweis auf darunterliegende Nuss- oder Mandelstücke, aber nicht als Herkunftshinweis verstanden. Der BGH stimmte dieser Beurteilung zu. Daher kam es auf die Frage an, ob die Marke auf Grund einer Verkehrsdurchsetzung eintragungsfähig war.

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