Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: Die Wortmarke „Roggiss“ ist keine beschreibende Kennzeichnung für „Roggis“ (Roggenbrötchen)veröffentlicht am 19. Mai 2015
BPatG, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 25 W (pat) 39/13
§ 8 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 S.1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Marke „Roggiss“ keine rein beschreibende Angabe für Roggenbrötchen („Roggis“) ist und damit nicht wegen Vorliegen eines absoluten Eintragungshindernisses (§ 8 MarkenG) zu löschen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)