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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. März 2013

    BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. VII ZR 128/12
    § 253 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die irrtümlich falsche Bezeichnung des Beklagten zur Abweisung der Klage führen kann. Eine Berichtigung des Rubrums komme nicht in Frage, wenn es sich bei dem irrtümlich bezeichneten Beklagten um eine existierende juristische Person handele und sich aus der Klage kein Anhaltspunkt ergebe, dass diese nur irrtümlich benannt wurde. Vorliegend sei auf Grund eines vorangegangenen Mahnbescheidsverfahrens nicht erkennbar gewesen, dass der Kläger eine andere juristische Person gemeint habe. Vgl. auch hier. Zum Volltext der Entscheidung:


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