Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Erledigungserklärung wirkt sich nicht zwangsläufig auf vorherige Vollstreckungsmaßnahmen in einem Unterlassungsverfahren ausveröffentlicht am 25. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 20.01.2016, Az. I ZB 102/14
§ 91a Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien in einer Unterlassungsklage nicht notwendigerweise auf die Vergangenheit und dort bereits vollstreckte Ordnungsmaßnahmen zurückwirkt. Vorliegend war der Schuldnerin im Ausgangsverfahren verboten worden, verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Niederlanden nach Deutschland unter der Gewährung von Rabatten zu versenden. Dieses Verbot war mit mehreren Ordnungsgeldbeschlüssen, die auch vollstreckt wurden (insgesamt 600.000,00 EUR), durchgesetzt worden. Das Verfahren wurde seitens der Parteien für erledigt erklärt. Der Auffassung der Beklagten, dass aus diesem Grund die Ordnungsgeldbeschlüsse aufzuheben seien, teilte das Gericht jedoch nicht. Die Auslegung der Erledigungserklärungen ergebe, dass diese nicht rückwirkend gelten sollen, so dass die getroffenen Ordnungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechtmäßig gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bis zur Genehmigung einer vollmachtslos abgegebenen Unterlassungserklärung können keine Vertragsstrafen verwirkt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2015
BGH, Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 97/13
§ 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 339 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die durch einen vollmachtslosen Vertreter abgegeben wird, erst nach Genehmigung durch den Unterlassungsschuldner Wirksamkeit entfaltet. Bis zur Genehmigung („Schwebezeit“) auftretende Verstöße gegen die Unterlassungserklärung führen nicht zur Verwirkung einer Vertragsstrafe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung des Beklagten bei der Rücknahme einer Löschungsklageveröffentlicht am 4. Juni 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2014, Az. 6 W 13/14
§ 269 Abs. 3 S. 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Rücknahme einer Klage auf Löschung einer Marke die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn die Klägerin von einer zwischenzeitlich erfolgten (rückwirkenden) Löschung der Marke durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr ohne Verschulden keine Kenntnis hatte. Dies gelte auch dann, wenn die rückwirkend eingetretene Löschung bereits vor Klageerhebung geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Markenlöschung nach Unterlassungsklage wirkt sich rückwirkend auf Unterlassungs- und Annexansprüche ausveröffentlicht am 24. Februar 2014
BGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 107/10
§ 52 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWGDer BGH hat entschieden, dass bei einem Markenrechtsstreit eine nach Beginn des Gerichtsverfahrens eingetretene Veränderung der Schutzrechtslage auch noch in der Revisionsinstanz rückwirkend zu beachten ist. Die Veränderung der Schutzrechtslage ergebe sich im Streitfall, so der Senat, aus der zwischenzeitlichen Löschung der Klagemarken aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Klägerin wegen bösgläubigen Erwerbs und Einsatzes der Marken. Die von der Klägerin gestellten Anträge auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten seien damit als bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)