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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Februar 2016

    BGH, Beschluss vom 20.01.2016, Az. I ZB 102/14
    § 91a Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die übereinstimmende Erledigungserklärung der Parteien in einer Unterlassungsklage nicht notwendigerweise auf die Vergangenheit und dort bereits vollstreckte Ordnungsmaßnahmen zurückwirkt. Vorliegend war der Schuldnerin im Ausgangsverfahren verboten worden, verschreibungspflichtige Arzneimittel aus den Niederlanden nach Deutschland unter der Gewährung von Rabatten zu versenden. Dieses Verbot war mit mehreren Ordnungsgeldbeschlüssen, die auch vollstreckt wurden (insgesamt 600.000,00 EUR), durchgesetzt worden. Das Verfahren wurde seitens der Parteien für erledigt erklärt. Der Auffassung der Beklagten, dass aus diesem Grund die Ordnungsgeldbeschlüsse aufzuheben seien, teilte das Gericht jedoch nicht. Die Auslegung der Erledigungserklärungen ergebe, dass diese nicht rückwirkend gelten sollen, so dass die getroffenen Ordnungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen rechtmäßig gewesen seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Januar 2015

    BGH, Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 97/13
    § 177 Abs. 1 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 339 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die durch einen vollmachtslosen Vertreter abgegeben wird, erst nach Genehmigung durch den Unterlassungsschuldner Wirksamkeit entfaltet. Bis zur Genehmigung („Schwebezeit“) auftretende Verstöße gegen die Unterlassungserklärung führen nicht zur Verwirkung einer Vertragsstrafe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.05.2014, Az. 6 W 13/14
    § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Rücknahme einer Klage auf Löschung einer Marke die entstandenen Kosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn die Klägerin von einer zwischenzeitlich erfolgten (rückwirkenden) Löschung der Marke durch Nichtzahlung der Verlängerungsgebühr ohne Verschulden keine Kenntnis hatte. Dies gelte auch dann, wenn die rückwirkend eingetretene Löschung bereits vor Klageerhebung geschehen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 30.01.2014, Az. I ZR 107/10
    § 52 Abs. 2 MarkenG, § 4 Nr. 10 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem Markenrechtsstreit eine nach Beginn des Gerichtsverfahrens eingetretene Veränderung der Schutzrechtslage auch noch in der Revisionsinstanz rückwirkend zu beachten ist. Die Veränderung der Schutzrechtslage ergebe sich im Streitfall, so der Senat, aus der zwischenzeitlichen Löschung der Klagemarken aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung der Klägerin wegen bösgläubigen Erwerbs und Einsatzes der Marken. Die von der Klägerin gestellten Anträge auf Unterlassung, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht und Erstattung von Abmahnkosten seien damit als bereits zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbegründet anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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