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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. Februar 2014

    VG Stuttgart, Beschluss vom 16.01.2014, Az. 3 K 5159/13
    § 2 RBStV

    Das VG Stuttgart hat den Antrag eines Bürgers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Südwestrundfunk (SWR) wegen eines Rundfunkbeitragsbescheids auf Grund der Verfassungswidrigkeit des Beitrags abgelehnt. Diese könne nur bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit erlassen werden. Nachdem es aber noch keine Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags gebe und in der Literatur diese Frage kontrovers diskutiert werde, könne derzeit von einer offensichtlichen Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht ausgegangen werden. Zur Pressemitteilung vom 27.01.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Juli 2011

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.06.2011, Az. 8 A 2570/10
    § 5 Abs. 7 S. 1 RGebStV

    Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass für ein Autoradio in einem Fahrzeug, welches ausschließlich der Beförderung von Bewohnern eines Seniorenzentrums dient, keine Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen. Eine Ausnahmeregelung für „Einrichtungen der Altenhilfe“ gelte auch für die dafür genutzten Kraftfahrzeuge, die unselbständige Teile dieser Einrichtungen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Münster, Beschluss vom 14.06.2010, Az. 1 L 155/10
    §§ 8a, 58 Abs. 4, 59 Abs. 3, 59 Abs. 2 RStV; 1 Abs. 1 TMG; 3 Nr. 25 TKG

    Das VG Münster hat in diesem – noch nicht rechtskräftigen – Beschluss entschieden, dass ein Gewinnspiel im Internet, bei dem gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,99 EUR an einem mehrstufigen Quiz teilgenommen und am Ende ein Einfamilienhaus gewonnen werden kann, unzulässig ist. Zwar seien Gewinnspiele an sich durch den Rundfunkstaatsvertrag erlaubt, allerdings nur soweit sich das zu entrichtende Entgelt auf einen Betrag von 0,50 EUR beschränke. Auf die Frage, ob es sich gleichzeitig um ein unerlaubtes Glücksspiel handele, weil es letztlich vom Zufall abhänge, welcher der Gewinner das Haus erhalte, brauchte das Gericht nicht einzugehen.

  • veröffentlicht am 6. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Braunschweig, Urteil vom 20.11.2009, Az. 4 A 188/09

    Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren zu zahlen seien, auch wenn diese gewerblich genutzt werden. Dies teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Das Gericht war der Auffassung, dass Gebühren nur für Geräte zu zahlen wären, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten würden. Computer hingegen seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben bzw. eingesetzt. Gerade im gewerblichen Bereich sei dies auch unüblich. Als Besonderheit erwähnte das Gericht, dass der Gebühren fordernde Norddeutsche Rundfunk (NDR) gar keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung stelle, da er seinen Radiosender „streame“. Dadurch könnten aber nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen. Voraussetzung für das Recht, Gebühren zu erheben, sei jedoch, dass die Nutzer jederzeit auf das Rundfunkangebot zugreifen könnten. Schließlich gelte nach Auffassung des VG Braunschweig zudem die Gebührenfreiheit nicht nur für private, sondern auch für gewerbliche Zweitgeräte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, die Berufung zum OVG Lüneburg wurde zugelassen.

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