Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Verstoß gegen das ElektroG kann wegen mangelnder Erheblichkeit für den Wettbewerb nicht abgemahnt werdenveröffentlicht am 9. April 2010
OLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 03.03.2010, Az. 1 U 621/09-167
§§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroGDas OLG Saarbrücken hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgesetz nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist. Nachdem das LG Saarbrücken bereits den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte (Urteil vom 02.12.2009, Az. 7 O 204/09), schloss sich der Senat dem nun an und erklärte, dass auch er in der unterlassenen Registrierung einer Marke bei der EAR-Stiftung keine wettbewerbsrechtliche Relevanz feststellen könne. Es sei nicht ersichtlich, wodurch Mitbewerber eines Unternehmens, das die Markenregistrierungspflicht verletzte, Wettbewerbsnachteile erleiden solle.
- OLG Saarbrücken: Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen gegen Aktenauskunftveröffentlicht am 26. Februar 2010
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 Qs 33/09
§§ 161a, 406e StPO; Art. 1, 12, 14, 2 GGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass nach Erstattung einer Strafanzeige wegen Filesharings kein Recht auf Akteneinsicht des Rechteinhabers besteht, wenn ein Bagatellfall vorliegt. Im entschiedenen Fall war das Strafverfahren wegen des Down-/Uploads eines Films gegen den Anschlussinhaber mangels Tatnachweises eingestellt worden. Der Rechteinhaber begehrte Akteneinsicht, um zwecks der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Inhaber der geloggten IP-Adresse vorgehen zu können. Das Gericht lehnte den Einsichtsantrag ab. Gemäß § 406e Abs. 2 StPO könne die Akteneinsicht versagt werden, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten dem berechtigten Interesse des Rechteinhabers entgegenstehen. Dies sei in Bagatellfällen regelmäßig der Fall; jegliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Maßnahmen seien dann unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig. Das Gericht bezieht sich dabei auf Rechtsprechung, die Bagatellfälle im Bereich Filesharing bei bis zu 5 Filmen oder 50 einzelnen Musikstücken angenommen hat. Danach sei bei einem Film jedenfalls von einer Bagatelle auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Wenn eine ausgeurteilte Geldsumme zu früh vollstreckt wirdveröffentlicht am 30. August 2009
LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.07.2009, Az. 5 T 395/09
§§ 91, 788 Abs. 1 S. 1 ZPO, Nr. 1008, 3309 VV RVGDas LG Saarbrücken hat darauf hingewiesen, dass eine verfrühte Vollstreckung aus einem Zahlungsurteil dazu führen kann, dass die vollstreckende Partei die dadurch entstehenden Rechtsanwaltskosten selbst zu tragen hat. Die durch eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung ausgelöste Vollstreckungsgebühr sei erst dann erstattungsfähig, wenn der Gläubiger im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels sei, wenn die Fälligkeit der titulierten Forderung eingetreten und wenn dem Schuldner eine angemessene Frist zur freiwilligen Erfüllung der Forderung eingeräumt worden sei. Diese Voraussetzungen seien zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung noch nicht erfüllt gewesen. (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Irreführende Werbung mit Spitzenstellungveröffentlicht am 5. Mai 2009
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.10.2008, Az. 1 U 361/08 – 109
§§ 8 Abs. 1 S. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Ziff. 1, 2 UWGDas OLG Saarbrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, was in vergleichender Werbung zum Thema Versicherungstarife zulässig ist. Gegenstand des Rechtsstreites war die Werbung eines Versicherungsunternehmens. Dieses warb mit dem Ausdruck „die günstigste Risikolebensversicherung!“ und stellte einen Vergleich mit Versicherungstarifen anderer Gesellschaften auf. Eine der genannten Gesellschaften sah in der Werbung eine Irreführung. Zum einen sei für den Vergleich ein Spezialtarif der Beklagten zu Grunde gelegt worden und nicht deren (teurerer) Normaltarif. Zum anderen habe die Beklagte keine behauptete Spitzenstellung im Bereich Risikolebensversicherungen inne. Das Gericht gab der Klägerin nur zum Teil recht. Den Vergleich eines Spezialtarifs des Werbenden mit den Tarifen der anderen Anbieter erachtete das Gericht als unproblematisch, da die im Vergleich gemachten Angaben korrekt und vergleichbar gewesen seien. (mehr …)
- OLG Saarbrücken: Kostenlast der einstweiligen Verfügung auch ohne vorherige Abmahnungveröffentlicht am 29. September 2008
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.07.2008, Az. 1 W 99/08 – 19
§§ 91 Abs. 1 Satz 1, 93 ZPO, 12 Abs. 1 UWGDas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass die Kosten einer einstweiligen Verfügung auch dann von dem Antragsgegner zu tragen sind, wenn dieser vorher nicht abgemahnt wurde, weil dies aus Dringlichkeitsgründen unzumutbar war. Eine solche besondere Eilbedürftigkeit könne etwa dann angenommen werden, wenn der in Rede stehende Wettbewerbsverstoß, als die Gefahr seiner Begehung für die Verfügungsklägerin erkennbar wurde, aus objektivierter klägerischer Sicht ohne die sofortige Erwirkung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr verhinderbar war. Hier richtete sich die einstweilige Verfügung gegen eine am 31.11. veröffentlichte Werbung zur Geschäftseröffnung am Folgetag, einem Feiertag. Das Oberlandesgericht sah unter diesem Umständen ein sofortiges Einschreiten per einstweiliger Verfügung für erforderlich an. (mehr …)