IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Februar 2016

    OLG Hamburg, Urteil vom 23.06.2015, Az. 7 U 73/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine unzutreffende Berichterstattung in der Überschrift eines Presseartikels nicht zwangsläufig zu einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen führt. Schlagzeilen dürften nicht isoliert verstanden werden, sondern müssten jedenfalls im Zusammenhang mit den Unterüberschriften inhaltlich ausgelegt werden. Sofern Artikelüberschriften nicht eine in sich abgeschlossene und aus sich heraus interpretierbare Tatsachenbehauptung enthielten, sondern lediglich das Leserinteresse auf die im folgenden Text zu lesende Detaildarstellung lenken sollen, seien sie nicht als selbständige Sachaussagen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. September 2010

    OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2010, Az. 10 U 61/09
    §§ 263, 264, 533 ZPO

    Das OLG Naumburg hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass sich der Streitgegenstand einer Klage in Wettbewerbssachen sowohl nach dem Klageantrag als auch dem der Klage zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt bestimmt. Im vorliegenden Fall war die Klage in der Vorinstanz „im Übrigen abgewiesen“ worden, was beim Kläger den Eindruck erweckte, dass seinem Begehren nicht vollständig entsprochen worden war. Aus diesem Grund sei die Berufung zulässig gewesen. Im Ergebnis sei sie jedoch unbegründet, da das Landgericht dem Begehren des Klägers in vollem Umfang entsprochen, dies jedoch in der Urteilsbegründung verkannt habe. Maßgeblich sei die Beurteilung des Streitgegenstandes. Bei Wettbewerbsverstößen setze sich nach ständiger Rechtsprechung der Lebenssachverhalt aus der beanstandeten Werbemaßnahme und den die Unlauterkeit begründenden Umständen zusammen. Kämen bei ein und demselben Sachverhalt nebeneinander Ansprüche aus mehreren Normen in Betracht, so komme es darauf an, ob sich der Kläger zur Begründung seiner Klage allein auf den eine Norm betreffenden Sachverhalt gestützt habe oder ob er einen Lebenssachverhalt vorgetragen habe, der geeignet sei, den Tatbestand auch anderer Normen zu tragen. Der erstinstanzliche Klageantrag ebenso wie dessen Begründung habe sich allein auf den Internetauftritt der Beklagten beschränkt; dieser sei vom Landgericht untersagt worden, so dass dem Begehren des Klägers voll entsprochen worden sei.

  • veröffentlicht am 15. Januar 2010

    BGH, Beschluss vom 24.11.2009, Az. VII ZR 31/09
    §§ 529 Abs. 1 Nr. 2; 531 Abs. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass ein bestimmter Sachverhalt nicht ausschließlich für die 1. Instanz unstreitig gestellt werden kann, also mit dem Vorbehalt, bei Durchführung des Berufungsverfahrens diesen Sachverhalt inhaltlich überprüfen lassen zu wollen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. November 2009

    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.09.2009, Az. 4 W 45/09
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das OLG Zweibrücken entschied in diesem Rechtsstreit zwischen einem Film-Vertrieb und einem Access-Provider zur Frage der Ermittlungspflichten, die dem Gericht selbst obliegen. Die Antragstellerin machte ausschließliche Nutzungsrechte in Deutschland für einen bestimmten Spielfilm geltend und ermittelte über ein so genanntes Anti-Piracy-Unternehmen ca. 800 IP-Adressen, über welche Teile des Spielfilms in Tauschbörsen im Internet angeboten worden seien. Von der Antragsgegnerin begehrte sie Auskunft über die Inhaber der IP-Adressen. Die Antragsgegnerin weigerte sich und wies u.a. darauf hin, dass ein Nutzungsrecht der Antragstellerin an dem Spielfilm nicht näher dargelegt sei. Das LG Frankenthal, dem der Antrag zur Entscheidung vorlag, war der Auffassung, dass nicht ersichtlich sei, an welcher Version des Spielfilms konkret Urheberrechte bestehen würden. Auch sei auf Nachfrage nicht dargelegt worden, welchen Hash-Wert (= Wert zur Identifizierung bestimmter Dateien) die im Antrag gemeinte DVD-Version habe. Aus diesem Grund wurde der Antrag zurückgewiesen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Juli 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.08.2005, Az. 6 W 107/05
    § 12 Abs. 2 UWG

    Nach Rechtsansicht des OLG Frankfurt a.M. entfällt die für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit, wenn der Antragsteller zunächst beantragt, der Antragsgegnerin die Werbung mit mehreren im Internet verbreiteten Textseiten in ihrer Gesamtheit zu verbieten und sodann in Bezug auf die vom angerufenen Landgericht nicht aufgenommenen Wettbewerbsverstöße jeweils isolierte einstweilige Verfügungen beantragt. Das LG Frankfurt a.M. war zunächst der Ansicht, die Aufspaltung des einheitlichen Lebenssachverhalts in mehrere Verfügungsanträge erfolge, um die Antragsgegnerin mit unnötigen Kosten zu belasten und damit rechtsmissbräuchlich. Das OLG war der Auffassung, dass auf den Punkt der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht mehr einzugehen sei, da durch die Aufspaltung der Anträge signalisiert werde, dass es dem Antragsteller mit seinen Anträgen gerade nicht eilig ist, anderenfalls er sie zusammengefasst hätte. Zugleich erklärte das OLG Frankfurt. a.M. auch, unter welchen Umständen die sich aus dem identischen Lebenssachverhalt ergebenden Unterlassungsansprüche in mehrere Eilverfahren aufgespalten werden können: „Dies ist etwa der Fall, wenn

    (mehr …)

I