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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 04.10.2012, Az. I-4 U 124/12
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 HWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbeaussagen „Der Aufenthalt in der Salzgrotte regeneriert Ihren Körper und kann so wirkungsvoll wie mehrere Tage Urlaub am Meer sein“ sowie „Die Sitzungen im SalzKraft-Werk helfen bei Atemwegsbeschwerden, Hautproblemen, Herz-Kreislauf-Beschwerden und Stress“ und „speziell für Kinder unter 6 Jahren, hilfreich bei Atem- und Hauterkrankungen“ irreführend und daher wettbewerbswidrig sind. Dem Verbraucher werde damit eine therapeutische Wirkung suggeriert, die wissenschaftlich nicht erwiesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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