IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 10.02.2011, Az. I ZB 63/09
    § 66 Abs.1 ZPO

    Ein Verband hatte eine Unterlassungsklage wegen Verwendung eine angeblich unberechtigten AGB-Klausel erhalten, welche auch andere Verbände der gleichen Branche verwendeten (sog. „Parallelverwender“). Diese sahen in der Klage des beklagten Verbandes eine Möglichkeit, die Wirksamkeit der fraglichen Klausel grundsätzlich klären zu lassen. Das Urteil hätte eine „faktische Präzedenzwirkung“ für die zu erwartenden weiteren Unterlassungsklagen im unterinstanzlichen Bereich. Der BGH verwehrte den anderen Verbänden allerdings die Nebenintervention mit der Begründung, dass allein die Möglichkeit, dass sich unterinstanzliche Gerichte an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren könnten, nicht für das gemäß § 66 Abs. 1 ZPO erforderliche rechtliche Interesse ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 9. Dezember 2010

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) berichtet über die Pläne der EU, möglicherweise kollektive Klagemöglichkeiten für Verbraucher einzuführen. Die Forderung nach so genannten „Sammelklagen“ wurde in der Vergangenheit immer wieder laut, vor allem in Bereichen, in denen viele Verbraucher betroffen, für den einzelnen aber eine Klage zu risikoreich erscheint. Mit der Entscheidung der EU-Kommission, weiterhin den Plan zur Optimierung der Klagemöglichkeiten für Verbraucher zu verfolgen, sei nunmehr der Weg für eine öffentliche Konsultation eröffnet. Der vzbv will sich jedoch dafür einsetzen, dass keine „amerikanischen Verhältnisse“ in Form einer Klageindustrie entstehen, von der Verbraucher im Endeffekt nicht profitieren. Wo könnte eine neu entwickelte Kollektivklage sinnvoll eingesetzt werden? Ein Beispiel des vzbv sind Preisirreführungen in Stromverträgen, wo die Rechtswidrigkeit der Klauseln zwar gerichtlich festgestellt wurde, jeder Verbraucher jedoch selbst vor Gericht ziehen müsse, um eine Entschädigung zu erhalten. Mit einer Kollektivklage könnten nicht nur Verbraucher effizienter zu Ihrem Recht kommen, sondern es würde auch kundenfreundlichen Unternehmen helfen, sich gegenüber den „schwarzen Schafen“ abzusetzen.

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