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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. September 2015

    BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. I ZR 78/14
    § 14 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Streit um die konturlose Farbmarke „Rot“ zwischen Sparkasse und Santander Bank vor dem Oberlandesgericht Hamburg weiter geführt werden muss. Das OLG habe nicht ausreichend geprüft, ob die abstrakte Farbmarke nicht eine bekannte Marke sei und der Sparkassenverband sich deshalb gegen die Verwendung durch eine andere Bank zur Wehr setzen könne. Zwar habe das BPatG zwischenzeitlich die Löschung der Farbmarke „Rot“ angeordnet (hier), diese Entscheidung sei jedoch nicht rechtskräftig. Eine Aussetzung sei wegen des offenen Ausgangs des Löschungsverfahrens nicht angezeigt. Zur Pressemitteilung Nr. 160/2015 hier.

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