Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Passagen aus Interviews können urheberrechtlich geschützt seinveröffentlicht am 9. November 2011
LG Berlin, Urteil vom 20.09.2011, Az. 16 O 134/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 14 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 17 Abs. 1 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass Passagen aus Interviews (hier: Ausführungen einer interviewten Schauspielerin in der TV-Beilage zum Stern) urheberrechtlich geschützt sind und nicht einfach in andere Beiträge übernommen werden können. Ein Zitatrecht könne nur greifen, wenn eine geistige Auseinandersetzung mit der Materie erfolge, es gelte jedoch nicht für eine unreflektierte Übernahme. Zum Volltext der Entscheidung: