IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 181/14
    § 2 UWG; § 12 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Rechtsanwalt eine Domain nutzt, welche sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft und dem Zusatz „-schaden“ zusammensetzt. Eine Verwechslungsgefahr sei durch den Zusatz ausgeschlossen. Eine Verletzung von Namens- oder Unternehmenspersönlichkeitsrechten sei ebenfalls nicht gegeben. Eine Zuordnungsverwirrung trete nicht ein, da beim Öffnen der Webseite sofort deutlich erkennbar sei, von wem sie stamme und dass dort eine kritische Auseinandersetzung mit Produkten und Dienstleistungen der Klägerin stattfinde. Dies sei erlaubt und stelle auch keine unzulässige Schmähkritik dar. Unwahre Tatsachen würden ebenfalls nicht behauptet. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

  • veröffentlicht am 2. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-441/13
    Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass im Fall der Geltendmachung einer Verletzung von Urheber? und verwandten Schutzrechten das angerufene Gericht in Anknüpfung an den Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs für eine Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung dieser Rechte durch die Veröffentlichung von geschützten Lichtbildern auf einer in seinem Bezirk zugänglichen Website zuständig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 249/12
    § 287 ZPO, § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO, § 945 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Schadensersatz, der nach Erlass einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner zu leisten ist, lediglich für Schäden ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Zustellung der einstweiligen Verfügung zu berechnen ist. Eine vorherige formlose Übermittlung an den Antragsgegner führe noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzverpflichtung auslöse. Erst wenn der Antragsgegner damit rechnen müsse, dass der Gläubiger jederzeit die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragen könne, seien seine Handlungen als nicht mehr freiwillig zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 13.02.2014, Az. 22 U 98/13
    § 72 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 287 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Honorarempfehlung der MFM im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO zwar grundsätzlich als Ausgangspunkt verwendet werden könne. In einem zweiten Schritt sei jedoch eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk anzusehen sei und tatsächlich am Markt entsprechende Preise erzielen könnte, oder ob bei einfacheren Bildern ein prozentualer Abschlag vorzunehmen sei. Eine schematische Übernahme der MFM-Empfehlungen scheide im Streitfall vor diesem Hintergrund schon deshalb aus, weil sich die streitgegenständlichen Lichtbilder – bei denen es sich um äußerst simple Produktfotografien ohne jedwede Schaffenshöhe handele – nach den Feststellungen des Sachverständigen lediglich als semi-professionelle Arbeiten mit erheblichen Qualitätsmankos darstellten. „In Ausübung des ihm eingeräumten Ermessens“ schätzte der Senat vor diesem Hintergrund die angemessene Lizenzhöhe auf der Grundlage der MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung eines Abschlags von 60 % und setzte den Gegenstandswert für die außergerichtliche Abmahnung auf bis zu 6.000,00 EUR fest. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Dezember 2013

    AG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2013, Az. 42 C 58/13
    § 97 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 287 ZPO

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass bei privater Nutzung eines abfotografierten Kartenausschnitts eines Stadtplans im Internet, der üblicherweise nicht für die Internetnutzung lizensiert wird, der Schadensersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr mit 100,00 EUR angemessen berechnet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 29.05.2013, Az. VIII ZR 174/12
    § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der die gesetzliche Verjährungsfrist für die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels der verkauften Sache abgekürzt wird, wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB insgesamt unwirksam ist, wenn die in diesen Klauselverboten bezeichneten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährungsfrist ausgenommen werden. Die Klausel „VI. … Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. … VII. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. …(mehr …)

  • veröffentlicht am 8. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
    § 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13
    § 670 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 677 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat erneut entschieden, dass bei illegalem Filesharing von Musikwerken der Schadensersatz für das öffentliche Zugänglichmachen fiktiv nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA zu berechnen ist. Der pauschalen fiktiven Lizenzgebühr von 200,00 EUR erteilte der Senat eine Absage. Außerdem reduzierte das OLG Köln den Streitwert bei 234 Musiktiteln in vorliegendem Fall von 80.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Januar 2013

    BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. III ZR 98/12
    § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass dem Anschlussinhaber eines DSL-Internetanschlusses bei einem 2-monatigen Ausfall desselben grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zustehe. Dies gelte allerdings nicht für die ausgefallene Möglichkeit einer Fax-Nutzung – und auch nicht für den ausgefallenen Festnetzanschluss, da der Kläger sich ein Mobilfunk-Telefon beschafft habe, dessen Kosten er von dem Anbieter ersetzt verlangen könne. Der Senat war der Auffassung, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2011, Az. 5 U 767/11
    § 280 Abs. 1 BGB, § 281 BGB, § 309 BGB, § 323 BGB, § 325 BGB, § 433 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die ABG eines Möbelhauses, die bei Nichtabnahme einer bestellten Einbauküche einen pauschalierten Schadensersatz von 25% des Barzahlungspreises vorsehen, wirksam sind. Das formale Erfordernis, den Beklagten im Vertrag ausdrücklich zu gestatten, den Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren als des veranschlagten Schadens zu führen, sei von der Klägerin beachtet worden. In Ansehung des erwarteten Geschäfts sei nicht ersichtlich, dass die Pauschale den zu erwartenden Schaden (Herstellungskosten, Vertreterprovision, Kosten der Auftragsbearbeitung) übersteigen würde. Zitat:

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