Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG Bielefeld: 100 EUR Schadensersatz für Nutzung eines Stadtplanausschnittesveröffentlicht am 13. Dezember 2013
AG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2013, Az. 42 C 58/13
§ 97 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 287 ZPODas AG Bielefeld hat entschieden, dass bei privater Nutzung eines abfotografierten Kartenausschnitts eines Stadtplans im Internet, der üblicherweise nicht für die Internetnutzung lizensiert wird, der Schadensersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr mit 100,00 EUR angemessen berechnet ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)