Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG München: Die Einräumung unbeschränkter Nutzungsrechte bedeutet keinen Verzicht auf Namensnennung des Urhebersveröffentlicht am 21. Oktober 2015
AG München, Urteil vom 24.06.2015, Az. 142 C 11428/15
§ 97 UrhGDas AG München hat entschieden, dass ein Fotograf, der für ein Hotel eine Fotoserie erstellt hat, bei Einstellung dieser Fotos ins Internet durch das Hotel das Recht auf Nennung seines Namens hat. Die Übertragung unbeschränkter Nutzungsrechte auf das Hotel beinhalte keinen Verzicht auf Namensnennung. Die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Fotografen seien insoweit begründet. Zur Pressemitteilung Nr. 62/15 vom 01.10.2015 hier.
- OLG Köln: Wann liegt eine Kennzeichenstreitsache gemäß § 140 MarkenG vor?veröffentlicht am 16. Oktober 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 72/13
§ 140 MarkenG, § 32 ZPO, § 280 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass das Vorliegen einer Kennzeichenstreitsache im Sinne des § 140 MarkenG vom Sachvortrag des Klägers abhängt, so dass es ohne Bedeutung ist, ob sich kennzeichenrechtliche Fragen letztendlich als für die gerichtliche Entscheidung erheblich erweisen. § 140 MarkenG gelte im Übrigen auch für Ansprüche aus rechtsgeschäftlichen Erklärungen und vertraglichen Vereinbarungen, deren Gegenstand die Inhaberschaft an oder die Rechte aus einem Kennzeichenrecht sind; § 140 Abs. 1 MarkenG lasse es dabei genügen, dass der geltend gemachte Anspruch aus einem kennzeichenrechtlich geregelten Rechtsverhältnis stammt, ohne dass es darauf ankomme, ob auch der konkrete Streitpunkt der Parteien gerade kennzeichenrechtlicher Art sei. Es sei daher im Hinblick auf die sich aus § 140 MarkenG ergebende Zuständigkeit des Landgerichts Köln unerheblich, dass dem Schadensersatzanspruch aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung stattgegeben worden ist und das Landgericht sonstige marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht geprüft habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den (zeitweilig erloschenen) Patentschutz rückwirkend wahr wirdveröffentlicht am 15. Oktober 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, Az. I-2 U 92/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 9 S. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung (Berufung auf ein zwischenzeitlich erloschenes Patent) gemäß § 9 UWG schadensersatzpflichtig sein kann. Die Beklagte habe mit den beanstandeten Werbeaussagen unwahre Angaben über Rechte des geistigen Eigentums gemacht und damit eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen. Das verfahrensgegenständliche Patent sei wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen. Der Wiedereinsetzung komme in dieser Hinsicht nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den Patentschutz rückwirkend wahr werde. Auch liege ein Verschulden vor: Die unterbliebene Prüfung, ob das Patent noch Bestand habe, sei zumindest fahrlässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Düsseldorf: Allgemeine Angaben über weitere Nutzer eines Internetanschlusses erschüttern nicht die Tätervermutung bzgl. des Anschlussinhabersveröffentlicht am 12. Oktober 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2015, Az. 10 C 20/15
§ 97 Abs. 2 S.1 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass es zur Erschütterung der Tätervermutung hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess nicht genügt, wenn dieser vorträgt, welche Personen im Verletzungszeitraum ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Er hätte das konkrete Nutzungsverhalten der weiteren Personen am Verletzungstag darlegen müssen sowie die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Nutzer bzw. deren Musikgeschmack, da hier ein Musikalbum streitgegenständlich war. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Stuttgart: Zur Schadensersatzbegrenzung bei Filesharingveröffentlicht am 7. Oktober 2015
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.08.2015, Az. 8 C 1023/15 – nicht rechtskräftig
§ 97 Abs. 2 UrhGDas AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass bei der Bemessung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie bei illegalem Filesharing auf die Anzahl der möglichen Vervielfältigungen des Werks abzustellen ist, die während des Downloads technisch möglich waren. Im Übrigen genüge der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vortrage, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (z.B. Übernachtungsgäste). In diesem Umfang sei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Bei eBay-Auktionsabbruch wegen angeblich “unseriösem” Käufer kann sich der Verkäufer schadensersatzpflichtig machenveröffentlicht am 1. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. VIII ZR 284/14
§ 433 ff BGB; § 9 Nr. 11 eBay-AGBDer BGH hat entschieden, dass der vorzeitige Abbruch einer eBay-Auktion durch Streichung aller Gebote den Verkäufer zum Schadensersatz gegenüber dem Höchstbietenden verpflichten kann, wenn Grund für die Streichung ein angeblich unseriöses Verhalten des Höchstbietenden (Rücknahme von 370 Kaufangeboten innerhalb von 6 Monaten auf eBay) war. Diese Annahme berechtige den Verkäufer nicht zum Abbruch einer bereits bebotenen Auktion, zumal dem Verkäufer bei einer Gebotsrücknahme des Käufers in der Regel kein Schaden entstehe, da er nicht vorleistungspflichtig sei. Zur Pressemitteilung Nr. 162/15: (mehr …)
- AG Frankfurt a.M.: Ein nicht hinreichend individualisierter Mahnbescheid hemmt nicht die Verjährung – Filesharingveröffentlicht am 28. September 2015
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14
§ 97 UrhG, § 97a UrhG; § 195 BGB, § 852 S. 2 BGBDas AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Mahnbescheid über Schadensersatz- und Kostenforderungen wegen illegalen Filesharings, welcher nicht hinreichend Bezug auf den streitgegenständlichen Vorfall nimmt, die Verjährung nicht hemmt. Vorliegend war im Mahnbescheid weder das Datum des Vorfalls noch das Datum der Abmahnung aufgeführt. Auch das verwendete Aktenzeichen korrespondierte nicht mit dem Aktenzeichen der Abmahnung. Die Verjährung sei demnach nach 3 Jahren eingetreten, eine 10-jährige Verjährungszeit gemäß § 852 S. 2 BGB gelte bei Schadensersatzforderungen aus Filesharing nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Düsseldorf: Filesharing – Kein Schadensersatzanspruch des Lizenzgebers, wenn dieser keine Rechte zur Internet-Verwertung besitztveröffentlicht am 23. September 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2015, Az. 57 C 9732/14
§ 97 UrhG; § 287 ZPODas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Inhaber von Nutzungsrechten keine Ansprüche gegen einen Verletzer wegen illegalen Filesharing geltend machen kann, wenn er die Rechte zur Internet-Verwertung eines Werkes gerade nicht besitzt. Ist er lediglich Inhaber der Rechte zum DVD-Vertrieb eines Films, komme eine Lizenzanalogie zur Berechnung von Schadensersatz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Urheberrechtsverletzung durch Internet-Veröffentlichung eines Sammelwerks in Einzelteilenveröffentlicht am 26. August 2015
OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 157/07
§ 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 101 a UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Verletzung des Urheberrechts des Herausgebers an einem Sammelwerk (Sammlung von Zeitschriften mit wissenschaftlichen Artikeln) vorliegt, wenn diese Artikel durch einen Verlag in einer Datenbank zusammengefasst und über ein Internetportal veröffentlicht werden, ohne dass eine Online-Veröffentlichung ursprünglich vereinbart war. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für die zeitweilige Nichtbenutzbarkeit einer Markeveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2015, Az. 6 U 204/14
§ 823 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verletzer sich für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke seitens des Berechtigten schadensersatzpflichtig macht. Zu ersetzen sei der Wertverlust, der im Zeitraum der Nichtbenutzbarkeit eingetreten sei, zu ermitteln durch die Differenz des Markenwertes zu Beginn und Ende des Zeitraums. Zum Volltext der Entscheidung: