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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 02.02.2015, Az. 5 W 47/13
    § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass es in Filesharing-Fällen zur Widerlegung der Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers ausreichend ist, wenn dieser vorträgt und an Eides Statt versichert, dass er selbst die streitgegenständlichen Werke nicht heruntergeladen hat und außer ihm noch der Ehepartner und bei Besuchen die volljährige Tochter Zugriff auf den Internetanschluss gehabt hätten. Dies genüge bereits zur Vermutungswiderlegung, auch wenn nicht auf die konkreten Zeitpunkte der Rechtsverletzung abgestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2015

    LG Bonn, Urteil vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14
    § 823 BGB; § 22 KUG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass der Inhaber eines Schuhgeschäfts, der mit einem Fotomodell gefertigte Werbeplakate nach Ablauf der Lizensierungszeit von einem Jahr weiterverwendete, nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. In diesem konkreten Fall entfalle das Verschulden, weil der Ladeninhaber von der Werbeagentur, die das Bildmaterial übersandte, nicht über die zeitliche Begrenzung der Lizensierung informiert wurde. Von dem Inhaber eines Einzelgeschäfts könne auch nicht erwartet werden, dass er sich im Model- und Werbegeschäft besonders gut auskenne. Daraus folgend war der Inhaber zwar zur Unterlassung verpflichtet, musste aber keinen Lizenzschadensersatz leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juli 2015

    AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015, Az. 109 C 348/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 242 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein sog. „Cold Call“, ein Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen, nicht zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis führt. Vorliegend stehe dem Angerufenen – unabhängig von der Frage eines gültigen Vertrages – zumindest ein von dem Bestehen der klägerischen Forderung abhängiger, gegenläufiger eigener Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB zu, da durch den rechtswidrigen Anruf eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2015

    OLG Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, Az. 12 U 153/14 – nicht rechtskräftig
    § 162 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein eBay-Mitglied, dass seine Auktion über ein eBay-Schattenkonto hochbietet, schadensersatzpflichtig ist, und zwar bestehend aus der Differenz des Verkehrswertes zum (fiktiven) Kaufpreis des Artikels. Der Senat hat die Revision zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Juni 2015

    LG München I, Urteil vom 05.09.2014, Az. 21 S 24208/13
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG;
    § 287 Abs. 1 ZPO

    Das LG München I hat entschieden, dass für das illegale Filesharing eines Filmwerks (Kinofilm) ein Schadensersatz von 500,00 EUR zu zahlen und für die Abmahnung ein Streitwert von 10.000 EUR anzunehmen ist. Zitate aus der Entscheidung (Volltext hier): (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juni 2015

    BGH, Urteil vom 12.05.2015, Az. VI ZR 63/14
    § 84 a AMG

    Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines Schadens wegen der Nebenwirkung eines Medikaments Anspruch auf Auskunft gegen den Vertreiber eines Arzneimittels besteht. Voraussetzung sei, dass schlüssig dargelegt werde, dass ein Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könne und dies nach den konkreten Umständen jedenfalls plausibel erscheine. Nicht notwendig sei, dass die begehrte Auskunft im konkreten Fall zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, erforderlich sei. Es genüge, dass vorliegend Zweifel daran bestünden, dass die zu dem Medikament gereichten Gebrauchsinformationen dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Die Vorschrift sei entsprechend weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juni 2015

    AG Bielefeld, Urteil vom 30.04.2015, Az. 42 C 842/14
    § 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG

    Das AG Bielefeld hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, über welchen urheberrechtswidrige Inhalte über eine Tauschbörse zugänglich gemacht wurden, nur insoweit zur Nachforschung verpflichtet ist, dass er im Rahmen der sekundären Darlegungslast vortragen muss, welche Personen Zugriff auf den Anschluss hatten und damit als Täter in Betracht kommen. Die Nachforschungspflicht gehe jedoch nicht soweit, dass der Anschlussinhaber ermitteln müsse, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Auch das genaue Verhalten der tatsächlichen Nutzer zum angeblichen Verletzungszeitpunkt müsse nicht ermittelt werden, da Tauschbörsensoftware ohnehin auch in Abwesenheit eines Nutzers laufen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
    § 823 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat im Rahmen seines Urteils „Tauschbörse II“ entschieden: „Bei der Bemessung des Schadensersatzes in Form der Lizenzanalogie ist das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei von einem Betrag von 200 € für jeden der insgesamt 15 in die Schadensberechnung einbezogenen Musiktitel ausgegangen. Das Berufungsgericht hat schließlich mit Recht auch einen Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten angenommen und dessen Höhe auf der Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet.“ Zur Pressemitteilung Nr. 092/2015 vom 11.06.2015 (hier).

  • veröffentlicht am 11. Juni 2015

    LG Leipzig, Urteil vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 1
    UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, 6 UKlaG, § 7 SächsJOrgVO

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher ein Kunde, der eine geschuldete Zahlung nicht leistet oder rückgängig macht, eine Gebühr von 50,00 EUR zu zahlen hat, unwirksam ist. Ausweislich der AGB-Klausel sollten die Extrakosten anfallen, wenn z.B. der Einzug vom Konto scheiterte, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hatte oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmte. Auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Das Gericht vertrat die Rechtsansicht, dass die Pauschale gemäß § 305 BGB unzulässig sei, weil sie den zu erwartenden Schaden des Unternehmens durch etwa Bankgebühren oder Kosten für andere Zahlungsdienstleister übersteige. Im Verfahren geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetportals fluege.de. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 10. Juni 2015

    AG Kassel, Urteil vom 26.08.2014, Az. 410 C 1875/14
    § 254 BGB, § 852 BGB; § 102 S. 2 UrhG

    Das AG Kassel hat entschieden, dass ein Mahnbescheid, welcher die vorhergegangene Abmahnung in einem Filesharing-Fall nicht korrekt wiedergibt, nicht geeignet ist, die Verjährung zu hemmen. Der Adressat müsse erkennen können, wofür er konkret in Anspruch genommen werde. Nenne der Mahnbescheid als Verletzungsdatum das Datum der Abmahnung und seien die Ansprüche auch nicht anderweitig konkretisiert, fehle es an einem erkennbar individualisierten Anspruch. Zwischenzeitlich hat das AG Bielefeld ebenso entschieden (hier). Eine Verjährungsfrist von 10 Jahren komme nicht in Betracht, weil der Verletzer in Filesharing-Fällen sich keine Lizenzgebühren erspare, sondern lediglich die Kaufpreiszahlungspflicht mittels Tauschbörse umgehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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