Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Hannover: „Ich bin von Originalität überzeugt“ ist noch keine Beschaffenheitsgarantieveröffentlicht am 28. Oktober 2008
AG Hannover, Urteil vom 03.07.2008, Az. 506 C 235/08
§§ 433, 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 281 Ans. 1 BGBDas AG Hannover ist der Rechtsansicht, dass die Erklärung „Ich bin von der Originalität überzeugt“ noch keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von §§ 447 BGB darstellt. Die Beklagte schulde im vorliegenden Falle zwar grundsätzlich eine sog. „Fendi Spy Bagg“. Durch den Hinweis, sie sei von der Originalität der Tasche überzeugt, habe sie jedoch deutlich gemacht, dass sie sich gerade nicht sicher ist, ob es sich bei der Tasche um ein Original handele. Im Gegenteil habe sie durch diesen Satz erst Zweifel daran aufkommen lassen, dass es sich tatsächlich um ein Original der Firma Fendi handele. Ohne einen solchen Zusatz dürfe ein potentieller Kunde davon ausgehen, dass sich hinter dem Angebot einer sog. Fendi Spy Bag auch tatsächlich eine Originaltasche der Firma Fendi verbirgt. Weise der Verkäufer jedoch darauf hin, von der Originalität überzeugt zu sein, führe dies dazu, dass dem Käufer bewusst sein muss, dass er das Risiko eingeht, lediglich ein Plagiat zu erwerben. Die Klägerin hatte auf die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem Neupreis für eine Originaltasche der Firma Fendi geklagt. Die Beklagte hatte im Vorfeld des streitgegenständlichen Verkaufs bereits mehrfach Taschen der Firma Fendi über Ebay verkauft.
(mehr …) - BGH: Keine Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung wegen mangelhafter Kaufsacheveröffentlicht am 24. September 2008
BGH, Urteil vom 15.07.2008, Az. VIII ZR 211/07
§§ 280, 437, 439 BGBDer BGH ist der Rechtsansicht, dass der Verkäufer mangelhafter Parkettstäbe im Rahmen der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nur die Lieferung mangelfreier Parkettstäbe schuldet, jedoch nicht zur Verlegung ersatzweise gelieferter Parkettstäbe verpflicht ist, und zwar auch dann nicht, wenn der Käufer die mangelhaften Parkettstäbe bereits verlegt hat. Eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe, nachdem der Käufer diese vor der Feststellung des Mangels auf eigene Kosten hat verlegen lassen, kommt nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht. Dabei hafte der Verkäufer nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten habe, etwa weil der nicht offensichtliche Mangel auf einen Fehler des Herstellers zurückzuführen sei.
(mehr …) - LG Bochum: Unwirksame Klauseln in AGB sind zugleich wettbewerbswidrig / Streitwert von 25.000 EUR für 7 unwirksame AGB-Klauselnveröffentlicht am 11. September 2008
Landgericht Bochum, Urteil vom 22.03.2006, Az. 13 O 128/05
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3, 4 Nr.11, 8 Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG, §§ 307 Abs. 2 Nr. 2, 309 Nr. 5 b, Nr. 7a BGB, 439 Abs. 1, 449 Abs. 2, 475 Abs. 1, 2 BGBDass LG Bochum ist der Rechtsansicht, dass unwirksame AGB-Klauseln auch einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Hierzu führte es aus, dass Kunden durch die AGB des Beklagten davon abgehalten werden könnten, berechtigte Ansprüche geltend zu machen. Aus Laiensicht schließe die AGB die Haftung des Beklagten eindeutig aus, obwohl gesetzliche Ansprüche bestünden. Die potentielle Abschreckwirkung auf Kunden, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen, bedeute für den Beklagten einen Wettbewerbsvorteil, da er in seiner Kalkulation niedrigere Kosten für berechtigte Reklamationen berücksichtigen müsse. Dies könne sich zum Nachteil der Mitbewerber auf die Preisgestaltung auswirken. Interessant erscheint auch, dass das LG Bochum für 7 unwirksame Klauseln einen Streitwert von 25.000,00 EUR, also bis 4.000,00 EUR Streitwert je unwirksamer/wettbewerbswidriger AGB-Klausel annahm.
- AG Bonn: Eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung führt zur Schadensersatzpflichtveröffentlicht am 6. August 2008
AG Bonn, Urteil vom 15.04.2008, Az. 2 C 525/07
§§ 3, 4 Nr. 11, 12 UWG, § 6 Satz 1 Nr. 3 TDG, § 678 BGBDas AG Bonn ist der bemerkenswerten Rechtsansicht, dass ein Abmahner auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann, wenn sich deren wettbewerbsrechtliche Abmahnung als unbegründet erweist. Der Schaden des Abgemahnten läge in der notwendigen Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, um sich rechtlich zur Wehr setzen zu können und den Sachverhalt prüfen zu lassen. Das AG Bonn steht damit im Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 74, 9, BGHZ 9, 14; hier), wonach der Abmahnende dem unberechtigt Abgemahnten grundsätzlich nicht nach dem Recht der unerlaubten Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Einschätzung der Rechslage haftet, da dies der verfahrensrechtlichen Legalität seines Vorgehens widerspricht und eine andere Beurteilung die freie Zugänglichkeit der staatlichen Rechtspflegeverfahren (Art. 20 Abs. 4 GG) beeinträchtigen würde. Eine andere Rechtslage existiert lediglich für den Fall der unberechtigten Schutzrechtsabmahnung (hier). Nur dann, wenn die Abmahnung selbst eine gezielte und damit unlautere Wettbewerbshandlung darstellt, kann ein Wettbewerbsverstoß vorliegen. Hierfür ist aber eine bloße Fahrlässigkeit bei der Sachverhaltsermittlung und bei der Beurteilung der Rechtslage nicht möglich (Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, § 4, Rn. 10.167). Das Urteil des AG Bonn gründet sich zwar auf den Ersatzanspruch aus § 678 BGB, doch kann, damit Wertungswidersprüche vermieden werden, kein anderes rechtliches Ergebnis gelten (vgl. allgemein: OLG Hamburg, WRP 1983, S. 422, AG Frankfurt, WRP 1990, S. 571, 573).
(mehr …) - LG Düsseldorf: Abmahnung wegen vertretbarem, aber noch ungefestigten Rechtsstandpunkt, zulässigveröffentlicht am 15. Juli 2008
LG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2008, Az. 2a O 212/07
§§ 3, 4 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Schutzrechtsverwarnung, mit der eine wörtlich „vertretbare, in Rechtsprechung und Literatur noch nicht besprochene Rechtsmeinung“ zur Geltendmachung von Unter- lassungsansprüchen und Annexansprüchen verwendet wird, noch keinen vorsätzlichen oder fahrlässigen Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbebetrieb des Abgemahnten darstellt. Dabei sei zu berücksichtigen, dass bei dem erforderlichen Verschulden für den geltend gemachten Schadensersatzanspruch die Anforderungen an die Sorgfalt bei der Beurteilung der Rechtslage nicht zu überspannen seien. Der Schutzrechtsinhaber würde ansonsten mit für ihn unübersehbaren Risiken belastet werden.
(mehr …) - LG Düsseldorf: Bilderklau aus Artikelbeschreibung bei eBay abmahnfähigveröffentlicht am 24. Juni 2008
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2008, Az. 12 O 416/06
§§ §§ 13 S. 1, 31 Abs. 1 und 3, 43, 72 Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1, 101a Abs. 1 UrhG, § 242, 276 Abs. 2, 288 Abs. 1 S. 2, 291, 677, 670 BGB, §§ 92 Abs. 1, 269 Abs. 3, 287, 708 Nr. 11, 709 S. 1, 2, 711 ZPODas LG Düsseldorf hatte über die doch zunehmende rechtswidrige Übernahme von Fotografien aus fremden Artikelbeschreibungen bei eBay-Auktionen zu entscheiden. Das Landgericht war der Auffassung, dass dies rechtswidrig sei. Der Händler sei zur Unterlassung und Schadensersatz verpflichtet. Hinsichtlich des erforderlichen Verschuldens wies das LG Düsseldorf darauf hin, dass der Verwerter sich grundsätzlich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen habe. Zur Berechnung des Schadensersatzes in solchen Fällen könnten im Rahmen der Schadensbemessung die Honorarempfehlungen der MFM zu Grunde gelegt werden. Auf diese fiktiven Lizenzgebühren wäre zudem ein Aufschlag von 50 % zu zahlen, da die Lichtbilder für zwei Auktionen verwendet worden seien. Zwar sehe die MFM-Honorartabelle für die Mehrfacheinblendung von ein und demselben Lichtbild keine feste Vergütung vor, sondern spreche von einer Zahlung „nach Vereinbarung“. (mehr …)