Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtensveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
§ 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung: