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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.06.2014, Az. 12 U 51/13
    § 117 BGB, § 145 BGB, § 280 BGB, § 281 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass dem Höchstbietenden eines Angebots auf der Handelsplattform eBay Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu gewähren ist, wenn das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig beendet wird. Dies gelte auch, wenn der zuvor Höchstbietende von einem anderen Account überboten wurde, wenn es sich bei letzterem um einen Zweitaccount des Verkäufers handele, der den Preis hochtreiben solle. Diese Scheingebote seien nicht zu berücksichtigen. Der Verkäufer hätte den Kaufgegenstand (hier: Auto) dem Höchstbietenden zum bei Abbruch gebotenen Preis übereignen müsse. Tue er dies nicht, sei Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Wert des Fahrzeugs zu leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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